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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
26.1964, Heft 1.1964
Seite: 33
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1964-01/0035
Dieses Haus hätte er gerne seinen Kindern erhalten. Er machte den Vorschlag, die
Gemeinde solle die 1500 Gulden übernehmen und ihm noch 600 Gulden bar zahlen,
dann bekomme sie das Haus. Er selbst werde mit einer Tochter, die Kretin ist (sie
kann sich nicht selbst anziehen), auswandern. Aber die Gemeinde ging darauf nicht
ein.

Im Jahre 1851 erhielten Christian Riedmeier und Johann Weber je 100 fl —
beide werden als alte Vagabunden bezeichnet. Und wie war die Geschichte mit dem
jungen Spohn? Sein Vater war tot; er selbst war wegen Verschwendung entmündigt.
Das Bürgermeisteramt erklärte dem Amt gegenüber, Spohn wolle eine Reise nach
Amerika machen und eine Weile dort bleiben. Der 29 jährige Spohn aber behauptete
, man gehe systematisch gegen ihn vor und wolle ihn loshaben, damit er sein
väterliches Erbe nicht erhalte. Schließlich bekam er im Juni 1853 zur Ausreise
400 Gulden. Aber schon im Oktober desselben Jahres brachte ein Fremder einen
Schuldschein über 200 Gulden, ausgestellt in New York. Mit diesem Betrag habe
Spohn die Rückreise angetreten.

Das Jahr 1853 brachte eine große Zahl Auswanderer. Der Landwirt Johann
Jakob Dreher möchte mit Frau und zwei Kindern nach Connecticut, wo bereits
fünf seiner Kinder leben. Der Frau wurde gestattet, ihre vorgeschriebene Erklärung
in Kandern abzugeben, da sie nicht gehen konnte und — ein Beweis für die schlechten
Zeiten — „das Fahren nach Lörrach für unbemittelte Leute zu teuer ist".

Als der Schneidermeister Martin Wildenstein auswandern wollte, mußte er erst
noch an Herrn Müller in Kandern 17 Gulden und 40 Kreuzer zahlen für eine
Muskete, die er als Bürgerwehrmann 1848 erhalten hatte. Dann konnte er mit seiner
Frau und seinen fünf Kindern abreisen.

Der Seifensieder Conrad Müller war Witwer ohne Vermögen. Er wollte mit
seiner Stieftochter und deren drei unehelichen Kindern auswandern, weil diese 1500
Gulden Vermögen hatten. Das Vormundschaftsgericht wollte den Kindern das*Geld
erhalten. Aber schon nach wenigen Jahren hatte die Mutter das Vermögen aufgebraucht
und arbeitete in Lörrach in der Fabrik. Jetzt bekam die Gemeinde Angst,
sie müsse eines Tages die Familie unterstützen. Deshalb befürwortete sie jetzt das
Auswanderungsgesuch.

1854 wanderten miteinander aus: Friedrich Spohn mit zwei ledigen Schwestern
und deren vier Kindern und die ledige Marie Müller mit drei Kindern, ferner
Heinrich Hanke, Luise Heiland und Karl Roth. Von ihm berichtete das Bürgermeisteramt
, daß er seit elf Jahren von Frau und Kind getrennt lebe. Ein Mehreres
über ihn zu sagen sei nicht nötig, da derselbe dem Gr. Bezirksamt aus den vielen
Untersuchungen, welche schon über viele Vergehen desselben gegen ihn geführt werden
mußten, hinlänglich bekannt sei. In diese Gruppe gehört auch der Metzger
Gustav Müller, der wieder einmal im Gefängnis in Mannheim saß. Er sah ein, daß
es für ihn keinen andern Weg gab, als in die Auswanderung einzuwilligen. Daraufhin
wurde er begnadigt; der Staat zahlte 50 Gulden und die Gemeinde 55 Gulden
und — so schließt der amtliche Bericht — „falls der Rhein nicht gefriert, kann er
noch im November abreisen". Ebenfalls vom Mannheimer Gefängnis aus, wo sie
ihre achte Strafe verbüßte, trat die 29 Jahre alte Katharina Hanke 1857 die Ausreise
an.

In den folgenden Jahren tritt ein neuer Auswanderungsgrund auf: die Militärpflicht
nach preußischem Muster ist nicht beliebt. Die Karoline Jäger war 1859 mit
ihrem Kinde nach Nordamerika ausgewandert. Nun ersuchte sie fünf Jahre später
um nachträgliche Genehmigung, weil sie ihr Vermögen haben wollte. Diese Genehmigung
wurde erteilt. Davon wußte anscheinend der »21 jährige Sohn nichts, als er
1869 ebenfalls um nachträgliche Genehmigung nachsuchte. Das Gr. Bezirksamt richtete
an die Gemeinde die Anfrage, ob die Erlaubnis nicht nur zu dem Zweck nachgesucht
sei, weil er sich der Wehrpflicht entziehen wolle. Nachdem der Gemeinderat

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