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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1964-02/0036
Beitrag zur Geschichte des »Vier-Höfe«-Waldes

(Röttier Wald)
Von Fritz Schülin, Binzen

Der Begriff „Vier-Höfe-Wald" für den großen Wald von der Lücke bis zur
Scheideck, auf der Höhe zwischen dem vorderen Kander- und Wiesental, wurde
erstmals in einem Schriftstück, im sog. „Bintzheimischen Berain" aus dem Jahre
1405, gefunden und danach in allen Akten, welche diesen Wald betreffen, bis
ins 19. Jhdt. ständig gebraucht. Er hieß auch einfach nur „Höfer-Wald" oder die
„Landsallmend". Gleichzeitig werden die vier Höfe genannt, welche diesen Wald
gemeinsam ansprachen und später bis ins 18. Jhdt. auch beschränkt nutzten,
nachdem er schon seit dem 15. Jhdt. als „Herrenwald", danach als „vorderer und
hinterer Röttlerwald" der fürstlichen Forstoberhoheit unterstellt war. Es waren
dies die „Vier-Höfe-Orte": Binzen mit Rümmingen, Wollbach mit Wittlingen,
Otlingen und Tumringen mit Haagen und — beschränkt auch Hauingen, also die
Dörfer, welche diesen Wald an seinen offenen Seiten umsäumen. Die Gemarkungsgrenzen
greifen mit ihren Enden in den Wald hinein und berühren sich in seiner
Mitte. Die einstige große und gemeinsame, später abgegrenzte Waldallmende, eine
ursprüngliche Mark-Waldgenossenschaft der „Vier-Höfe-Orte", wurde durch die
Ansprüche auf Oberhoheit der Landesherrschaft eingeschränkt, abgegrenzt und
nur noch unter Aufsicht und Billigung der Forsthoheit des Oberamtes den
betreffenden Orten zuteil. Staatswald, ein großer, schöner, zusammenhängender
Hochwald, setzte seine Marksteine mit dem badischen Hoheitszeichen in den
altüberlieferten Bännen der Anliegerorte.

Die Lage der genannten Vier-Höfe-Orte zu ihrem Wald in der Mitte und
der Vergleich mit anderen und ähnlichen Waldverhältnissen im Land am Oberrhein
vermögen in das Dunkel des Ursprungs dieser eigenartigen Entwicklung
von der Allmende der 4 Höfe bis zur Domäne einige Fensterchen zur Aufklärung
zu öffnen.

Man möchte mit dem vielgebrauchten Begriff einer ursprünglichen „Markgenossenschaft
" mit Bedacht vorsichtig beginnen, die als Ausgang der gemeinsamen
Allmende vor allem in bezug auf die gemeinsame Nutzung des zunächst
herrenlosen Waldes gelten darf. Die Benennung „Waldmarken" wie auch „Markgenossen
" ist am Oberrhein meistenteils abgekommen; es findet sich die „Mark"
noch in der Bezeichnung „Gemarkung". Für das Gemeingut mehrerer Orte sind
deshalb andere Namen gewählt worden. Die Wald-„Allmende" diente sowohl
der Beholzung wie auch der Weide. Waldnamen mit dem Wort „Hart" beruhen
auf dem gemeinsamen Weidgang benachbarter Dorfschaften. (Hartberg für Istein,
Huttingen und Efringen; den Stockert-Stockhart sogar als Exklave zwischen
fremden Bännen die Dörfer Haagen-Tumringen und Brombach.) Natürlich
erforderte die Lage der beteiligten Dorfschaften und nicht zuletzt, um nachbarlichen
Streit zu vermeiden, später auch die Abteilung des ursprünglich grenzenlosen
Waldes.

Als bei der ersten Landnahme der Alemannen die Gründer von Dorfschaften
von wenigen Höfen aus das Land unter den Pflug nahmen, war der Wald noch
allen und jedem zur freien Verfügung für Jagd und Holz in greifbarer Nähe
und Fülle gegeben. Erst mit dem Anwachsen der Dörfer und Weiler gewann der
Wald an wirtschaftlicher Bedeutung. Der Waldbesitz war im 8. Jhdt. in drei
Kategorien aufgeteilt: 1. Der Privatwald war noch gering; 2. Der königliche
Bannwald, der an Adlige als Benefizien vergeben, mit der Zeit erhebliches Lehen

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