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Der Wollbacher Forst

Skizze nach einem Plan von 1761 (Ausschnitt) GLA; H/Rötteln Nr. 7

ssfff^1^ Grenze des Wollbacher Forstes

Grenzen der Gemarkungen. - Unterstrichen sind die „Vier-Höfe"-Orte.

Herrschaftswald; rechts der langgestreckte, von SW nach N verlaufende vordere
und hintere Röttier Wald, der einstige „Vier-Höfe-Wald", die „Landsallmende".

J

Zins-, Privat- und Gemeindewaldungen

Y77\ Weiden

Ackerland


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