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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1966-02/0037
kehrssteuer auf den Verkauf selbst. Der neue Zoll betrug fortan 4 d vom Pfund
Geld. Dieser Zoll führte künftig den Namen „Pfundzoll". Er bildete also eine
Zusammensetzung von Geleitsgeld und Verkaufsgebühren.

Die Basler Bürgerschaft hatte zwar gleichfalls einen Zoll, der dem bischöflichen
gegenüber jedoch wenig bedeutete. Für die vorausschauende Stadt war dies
sehr schmerzlich. Zu Hilfe kam ihr dabei das gute Verhältnis zu Kaiser Karl IV.,
von dem man sagte, er sei gegen Geld für alles zu haben. Mit dem Kaiser fand
übrigens ein reger Verkehr statt. Viele Gesandtschaften landeten dort, um für
Basel um Privilegien besorgt zu sein.

So konnte es schließlich auch nicht ausbleiben, daß der Kaiser die Bitten der
Basler um einen guten Zoll erhörte. Es war um das Jahr 1368, als er dem Rate
der Stadt einen Transitzoll bewilligte: „dass sie von jedem vardel, ballen
und wollsack, die den Reyn uff oder nider geent und durch die stat und gebiete
gefuhrt werden, einen halben guldeyn uffheben und nemen sullen und von aller-
ley andern kaufmannschaft nach markzal (= Markttarif), als das gewohnlicher
ist." Daß diese Zoll-Bewilligung für die Stadt Basel nicht umsonst gewesen ist,
geht aus der Schlußklausel der kaiserlichen Verfügung hervor: „uffheben soll ihn
nur der Kaiser und seine Nachfolger um 2000 fl. guter und schwerer von Flo-
renze". Das soll heißen: Die Bewilligung dieses Zolles soll nur durch den Kaiser
und seine Nachfolger um 2000 fl. aufgehoben werden. Karl IV. hatte für die
Bewilligung des Zolls mindestens 2000 fl. bekommen.

Die Stadt Basel machte offenbar gute Geschäfte mit dem neuen Zoll. Aber
der bischöfliche Zoll, Pfund- und Transitzoll, störte sie sehr. Sie wartete auf eine
günstige Gelegenheit. Diese kam schon 5 Jahre später, im Jahre 1373. Entweder
hatte der Bischof genug von der Konkurrenz, die ihm die Basler machten, oder
er brauchte Geld. Auf jeden Fall versetzte Bischof Johann der Stadt Basel „den
mehreren und den nideren Zoll". In einer Urkunde des gleichen Jahres findet
sich folgender Vermerk: „Burkhard Münch von Landskron bezeugt, daß die
900 fl., die ihm der Bischof Johannes schuldig war, ihm nun vom Rate der Stadt
schuldig sei." Daraus ist folgendes zu schließen: Der Bischof versetzt den Zoll
für 900 fl. zunächst an Burkhard. Dieser gibt den Zoll an den Rat weiter und
erhält dafür 900 fl. Damit ist der Rat dem Bischof 900 fl. schuldig.

Die Stadt Basel hatte damit sämtliche Zölle erworben. Aber der Geschäftsgang
dünkte sie flau. Es war deshalb eine große Sorge des Rates, den Geschäftsgang
irgendwie zu heben. Wo sollten sich z. B. die Reisenden der Stadt aufhalten?
Dafür bereitete man in den Jahren 1376-1378 ein geräumiges Kaufhaus vor.
Wahrscheinlich wurde es zum Sitz des „Stapelrechts". Es wollte mit den Einnahmen
nicht recht vorwärts gehen.

Bei dem regen Verkehr der Basler mit dem Kaiserhaus vernahm dieses auch von
den Schmerzen der Stadt. Noch im Jahr vor seinem Tode gewährte der Kaiser ihnen
die Erhöhung des Zolles um 100°/o. Nach der einen Lesart war diese Bewilligung
an ein Darlehen von 1500 fl. geknüpft. Nach den zwei anderen Lesarten
soll dabei die Pfandsumme erhöht worden sein. Daß der Kaiser weitere Darlehen
erhalten hat, ist darin nicht erwähnt, versteht sich jedoch von selbst.

Wenige Jahre später, nachdem Kaiser Karl IV. die Augen geschlossen hatte,
hielt es sein Nachfolger, König Wenzel, für nötig und richtig, den Basler Guldenzoll
zu bestätigen. Daß er dies gegen ein Darlehen von 1000 fl., nach einer
andern Lesart von 1500 fl. tat, ist nur natürlich.

Der Zoll war unterdessen für die Basler zu einer bedeutenden Finanzquelle
geworden. Seine Einnahmen bildeten im 14. Jahrhundert die Haupteinnahmen für
Basel. Der Handel aber wurde dadurch immer mehr belastet. Ein kaiserliches
Privilegium, die Zollsätze herunterzusetzen, verlief für Basel ungehört. Erst als
vom Städtebund Klagen und Mahnungen kamen, gaben die Basler nach, ver-

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