Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1966-02/0046
B) von den Drehern:

Diese beklagen sich über mehrere Wagner, namentlich Fritz Schweizer, Johann
Georg Nußbaumer, Bauer in Britzingen, welche beide Dreher-Arbeit zum Verkauf
fertigten und somit ihnen ihren gewöhnlichen Verdienst schwächten; ferner beklagen
sich dieselben, daß Johannes Schärr von Buggingen, der längst schon aus
der Zunft ausgetreten sei und doch noch fortarbeitet.

C) von den Siebmachern:

Es seie ein Siebmacher in Schliengen, welcher, ohne das Meisterstück gemacht
zu haben oder als Meister angenommen worden zu sein, arbeite, und wollen deswegen
hiermit darauf gehorsamst angetragen haben, daß solcher angehalten werden
möchte, das Meisterstück zu machen oder aber ganz aufhören solle; ebenso
seien einige in Steinenstadt, die ebenfalls noch keine Meister seien, welche Waren
fertigen und damit hausieren gehen.

D) von den Schlossern:

daß Schreiner sich mit Anschlagen von Schlosser-Arbeit beschäftigen, und daß
auch Schmiede unbefugterweise Schlosser-Arbeiten fertigen, was denselben bei
einer Straße untersagt werden müßte.

E) von den Schreinern:

1. daß Münstertäler Schreiner Arbeiten fertigen und in hiesiges Amt brächten,
was sie von Amts wegen verboten zu werden sehr wünschen müßten, da sie
nie solche Waren um einen so geringen Preis, wie jene es fertigen, machen
könnten, wodurch ihnen also sehr großer Mangel an Arbeit zugezogen werde;

2. daß Bernhard Greter in Schweighof Tischler-Arbeit, als Bettstätte, Särge,
Tische etc. verfertige, was demselben ernstlich verboten werden möchte;

3. daß zwei Schreiner, als Andreas Meyer und Joh. Schrey, verheiratet in Auggen,
ohne Meister zu sein, Arbeit fertigen; sie bitten daher, ihnen aufzugeben, daß
sie dies entweder unterlassen oder der Fertigung des Meisterstücks wie jeder
andere sich unterziehen sollen.

F) von den Glasern:

daß Sebastian Bosch in Buggingen, als kein Meister, Gesellen halte und Glaser-
Arbeit verfertige; sodann beschweren sich solche gegen Italiener, welche Glaser-
Arbeit fertigen unter dem Vorwand, daß sie in Neuenburg zünftig und Meister
seien; endlich gegen Schreiner, daß sie Fenster-Rahmen machen, was schon früher
durch Provinzial-Verordnung verboten worden seie.

Von sämtlichen wird sich auf das im Eingang erwähnte Protokoll berufen
und werden die darin angeführten Beschwerden abermals in Anregung gebracht,
und bitten dieselben ein Großherzogliches Bezirksamt ganz gehorsamst, die deshalb
nötigen Verfügungen unter Strafandrohung oder Konfiskation an sämtliche Vorgesetzten
gefälligst ergehen zu lassen.

(Amtsvermerk) Resolution

sei gegenwärtiges Protokoll einem Großhl. Bezirksamt zur gefälligen Verfügung
gehorsamst vorzulegen.
Unterschrift: Ghl. Commisär (gez.) Engler.

120


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1966-02/0046