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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1967-01/0003
Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur

Begründet von Karl Seith

Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft Markgräflerland für Geschichte
und Landeskunde • Verlagsort Schopf heim • Druck: Gg. Uehlin, Schopf heim

29. Jahrgang Heft 1 1967

Bericht über die Herbstarbeitstagung
der Arbeitsgemeinschaft am 6. November 1966

im Bahnhofhotel in Lörrach

25 stimmberechtigte Mitglieder, z. T. mit ihren Gattinnen, konnte Herr Helm
zu Beginn der Tagung begrüßen, einer Tagung, die sich in ihrem Verlaufe als
wesentlich entscheidender erweisen sollte als fast alle früheren.

Der Schriftleiter gab zunächst seinen Bericht:

a) über den Inhalt des hier vorliegenden Heftes.

b) Die Leutrum'sche Handschrift liegt abgeschlossen vor; die acht Bände des
Originals sind aus technischen Gründen zu 28 Bänden Reproduktion auseinandergezogen
. Ein Zusatzband bringt Handschriften von Posselt, Leutrum und
Salzer, eine davon über die Herrschaft Badenweiler.

Die Gesamtkosten haben sich gegenüber dem Voranschlag um etwa 30°/o ermäßigt
, da das GLA die späteren Reproduktionen in einem billigeren, qualitativ
aber gleichwertigen Verfahren herstellen konnte. Sie belaufen sich auf
rund DM 4.800.—.

c) Die Kosten für das Gesamtregister - ohne Binden - werden etwa DM 4.600.—
betragen; es kann jetzt zum Druck gegeben werden.

Nach dem Tätigkeitsbericht beschloß die Versammlung, nun endgültig die
schon oft diskutierte Eintragung der AG ins Vereinsregister vornehmen zu lassen.
Nur ein e. V. kann als gemeinnützig anerkannt werden; nur Beiträge und Spenden
an einen e. V. können daher steuerlich begünstigt werden. Nur wenn eine
Satzung vorliegt, können die verschiedenen Arbeiten planvoll verteilt werden.

Alle 14 Paragraphen der vom Schriftleiter vorbereiteten Satzung wurden
- z. T. nach Aussprache und Abänderung - in Einzelabstimmungen einstimmig
angenommen. Danach schließt die Mitgliedschaft das Abonnement der Zeitschrift
„Das Markgräflerland" ein bzw. umgekehrt. Beitrag und Abonnement sind also
identisch. Als Termin des Inkrafttretens wurde der 1. Januar 1967 vorgesehen.

Nachdem die vorbereiteten Satzungen in dankenswerter Weise von Herrn
Rechtsanwalt Friedrich Vortisch, Lörrach, nach juristischen Gesichtspunkten über-

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