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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1967-02/0007
Die Gemarkungen der sechs ]ubelgemeinden:

1967:

1) Ort 2) Gemarkungsfläche 3) Einwohner

1) Binzen Eimeidingen Haltingen Rümmingen Tumringen Wollbach

2) 586 ha 351ha 780 ha 445 ha 429 ha 1860 ha (1082 ha Wald)

3) 1600 1050 4900 560 1700 1100

Als an unseren sechs genannten Orten im Jahre 767 Land und Leute mit allen
zugehörigen Rechten vom Breisgaugrafen Ruthard an das fränkische Königskloster
St. Denis verkauft wurden, wie er sie von einem gewissen Unnido rechtswidrig
nach den schicksalhaften Jahren 741—747 als eingezogene alemannische
Herrengüter übernommen hatte, war bereits schon allerorts die Grundherrschaft,
also Großgrundbesitz mit dem Herrenhof in der Mitte einer Siedlung, wirksam.
Daneben standen noch weitere freie und selbständige Bauerngüter, die sich später
durch Ergebung oder Verkauf in die Abhängigkeit der benachbarten Grundherrschaft
begaben. Um sich vor dem Zugriff der Grafen zu schützen, vertrauten sich
viele der Immunität der nächsten geistlichen Grundherrschaft an und schlössen
sich mit ihrem Hofgut der Genossenschaft eines Ding- oder Fronhofverbandes an.
Noch strebte der Erwerb des durch die Vernichtung des alemannischen Herrentums
ledig gewordenen Großgrundbesitzes durch die weit entfernten fränkischen Klöster
St. Denis und Tours zunächst nach der Bildung von Stützpunkten für das weitere
Vordringen der politischen und kirchlichen Ziele über den Rhein nach Osten. Von
Zinsen und Zehnten, also über den Nutzen von den allgemein und nicht näher
bezeichneten Grundstücken, von den Häusern für die Bebauer, von den zugehörigen
Leuten, den Wassern mit den Mühlen usf., ist nichts beurkundet. Es wurde

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