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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1967-02/0008
neben dem Kaufpreis nur über das verhandelt, was der Graf an den genannten
8 Orten erworben und besessen hatte. Das besagt, daß die erwähnten Siedlungen
nicht als Einheit, mit der Gemarkung und allen Leuten, dem Abt Fulrad für sein
Kloster verkauft worden sind, sondern noch andere Teile daneben im Besitz von
Freibauern oder anderen Grundherren benachbart waren. Nach der formellen
Berichtigung durch die königliche Schenkungsurkunde Karl d. Gr. im Jahre 790,
welche u. a. den unrechtmäßigen Verkauf der Krongüter durch Ruthard im Jahre
767 feststellte, bricht die weitere Überlieferung für die späteren Rechts- und
Eigentumsverhältnisse an diesen genannten Orten im Breisgau für das Kloster
St. Denis ab, welche wohl die Reichsteilungen von Verdun (843) und Mersen (870)
nicht überdauert hatten. Das Erbe übernahmen im Laufe der Zeit heimisch benachbarte
, vorwiegend geistliche Grundherrschaften, Kloster und Stifte.

Zu gleicher Zeit, als der Breisgaugraf Ruthard dem Streben des Frankenreiches
diente und im alemannischen Raum zwischen Rhein und Schwarzwald mit
Klostergründungen — Schwarzach und Gengenbach —, mit dem Erwerb und Verkauf
von Ländereien dem fränkischen Machtstreben Vorschub leistete, breitete
sich daneben eigenständig das Kloster St. Gallen mit großem Erfolge gerade im
südlichen Breisgau aus und wurde dort die erstbekannte größte Grundherrschaft.
Das volksnahe Kloster im Arbon-Gau nutzte als geistig-kultureller Mittelpunkt in
dem durch die gewaltsam eingeführte fränkische Neuordnung aufgescheuchten
Alemannenland die Gunst und das Vertrauen weiter Kreise. Im Schutze der Immunität
, welche ihm als königliches Kloster im Jahre 818 von Ludwig dem Frommen
zuteil geworden ist, erreichte die Abtei bis zum Tode des Abtes und Bischofs
Salomo von Konstanz im Jahre 920 ihre höchste Blüte und genoß allein im Breisgau
an 75 Orten Rechtstitel über Dörfer, Höfe und Hörige.

Auch im Bereich der sechs besagten Orte weisen überlieferte Urkunden St.-
Gallen-Besitz nach:

751 schenkte Ebo und seine Gemahlin ihre Eigenkirche zu Rötteln mit Pfarrsatz
, mit dem Recht, den Pfarrer einzusetzen, mit dem Zehntbezug und mit
Pfrundgütern und außerdem Güter und Rechte an 3 anderen genannten Orten
in der Nähe von Weil und Riehen. Im Vorhof („atrium") der „Basilica san Lau-
rencii" zu Binzen wurde 807 die Schenkung von Gütern eines gewissen Himini
zu Schopf heim an das Kloster beurkundet. Noch im 18. Jahrhundert erwähnte
der Landvogt von Leutrum in der Eimeldinger Gemarkung ein „Kleines St.Galler-
Zehntlein", dessen Ertrag dem Pfarrer zu Binzen gutgeschrieben wurde.

Im Jahre 838 übertrug der Priester Ramming u. a. auch den von seiner Mutter
zu „Haholtinga", Haltingen, ererbten Besitz an Häusern und Grundstücken um
seines Seelen Heils willen, und wenig später, im Jahre 845, übertrug Baidarich
seinen Besitz im Dorf und in der Gemarkung „Hiltaninga", zu Hiltelingen, dem
Gotteshaus.

890 übergab Helmgeri — Helmegar — seine Höfe und Güter zu Tuomaringa,
zu Tumringen, der berühmten Abtei.

In Wollbach vermerkt ein Zinsberain im Jahre 1304 ein „St.Galler-Gut" ohne
nähere Angaben.

Frömmigkeit, mehr aber noch das Schutzbedürfnis durch die geistliche Immunität
haben die Schenkungen, bzw. Ergebungen veranlaßt. Viele übereigneten ihre
Hofgüter und empfingen diese im gleichen Umfange wieder als Erblehen, zinsten
und dienten aber fortan mit festbestimmten Bodenzinsen und Frontagen und
zahlten bei Handwechsel den Ehrschatz. Besonders hart wurde für den abhängigen
, den hörigen Hof, der Todfall, die Abgabe des besten Stück Viehs aus dem
Stall beim Tode des Bauern und des besten Kleides beim Ableben der Bäuerin,
welche die geistliche Grundherrschaft als Zeichen der Anerkennung ihrer Ansprüche
am Obereigentum des Hofgutes forderte. Im Meier-, Fron- oder Dinghof, welcher

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