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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1967-02/0009
neben seinen eigenen in der Fron bewirtschafteten Hofgütern, den Salgütern, die
Hufen, Huben, die anfänglich noch ungeteilten und vollwertigen Bauerngüter,
aber auch Einzelgüter, innerhalb seines Bereichs, der auch da und dort über den
begrenzten Bezirk des Zwing und Banns eines Dorfes gewachsen war, verwaltete
der Meier die Grundrechte seiner Herrschaft. Die Hofbauern, die Huber, genossen
im Dinggericht, im Niedergericht, dem der Meier vorstand, Sitz und Stimme,
wenn sie an den gewissen Tagen, etwa zweimal im Jahr, zum Rechten über Eigen
und Erb und kleinere Frevel gerufen wurden.

Die Zugehörigkeit zu einer st. gallischen Hofgenossenschaft, wie sie sich zuletzt
noch in ihrer Spätform im 14. Jhdt. in Egringen vorstellt, führte eben zur Hörigkeit
in der geistlichen Grundherrschaft mit allen ihren Lasten, die auch die nachfolgende
Herrschaft, der Große Spital zu Basel, mit allen Folgen wahrgenommen
hatte.

Über den Umfang des Klosterbesitzes im Bereiche unserer vielgenannten sechs
Dörfer gibt keine Urkunde, kein Rodel Auskunft. Nach den ersten Urkunden
folgte eine urkundenarme Epoche vom 10.—12. Jhdt. Kaiser Arnulf bestätigte
ein letztes Mal im Jahre 898 St. Gallen Besitz in Rötteln.

Nach einer kurzen wirtschaftlichen Blütezeit kamen manches Unheil und die
politischen Wirren des deutschen Bürgerkrieges im Investiturstreit über das Kloster,
welche seinen materiellen Niedergang im Breisgau mitverschuldet haben. Andere
Herrschaften, geistliche, aber auch weltliche Herren rückten im Gebiet des
St. Galler Immunitätsbezirkes eifrig nach.

Das Hochstift Basel

Im Laufe des 11. Jhdt. konnte das Fürstbistum an 50 Orten im Breisgau
Güter und Rechte verbuchen, die es in der Folgezeit mit Hilfe seiner politischen
Stellung und mit Unterstützung seiner Festen am Rhein, zu Breisach und zu
Istein, zu verteidigen gedachte. Die bedeutendsten Grundrechte verdankte das
Hochstift der kaiserlichen Gunst Heinrich II. (1002—1024), Konrad II. (1024—
1039) und Heinrich IV. (1056—1104).

Mitte des 13. Jh. hatte das Bistum die größte Ausdehnung seines Grundbesitzes
erreicht. Die erste Erschütterung brachte Rudolf von Habsburg, welcher bischöfliche
Orte und Güter, auch Breisach besetzte. Danach fiel es dem Bischof schwer,
seinen Streubesitz im Breisgau zu halten. Hinzu kam die zunehmende Verschuldung
des Stifts, Verpfändung der Güter ohne Aussicht auf Lösung und der Hang
der Gläubiger, Pfandgüter als ihr Eigentum zu betrachten. So kam es, daß um
1500 der Bischof bereits den größten Teil seines Besitzes im Breisgau, Wiesen- und
Kandertal an verschiedene andere Herrschaften verloren hatte. (4)

Zerfall, Hingabe und endlich Verlust der Grundrechte des Basler Hochstifts
auf dem Lehenswege weisen beispielhaft die Vorgänge an unseren Orten Haltingen
, Binzen und Wollbach nach.

Papst Innozenz II. beschrieb und bestätigte erstmals im Jahre 1139 den Besitz
und die Rechte des Basler Fürstbistums im Breisgau. Dabei waren auch ein „curtim
de Haltincben cum ecclesia", also wie für Istein ein Meier- oder Dinghof, dazu
noch die Kirche mit Pfarrsatz und Zehnten als Eigenbesitz dem Hochstift Basel
beurkundet worden. Hof und Kirche zeigten auch in der Folgezeit als wesentliche
Bestandteile in der Mitte des Dorfes Haltingen die Grundherrschaft, Zwing und
Bann mit dem Niedergericht, den Pfarrsatz, das Zehntrecht und die Baupflicht
an der Kirche und dem Pfarrhaus an. Alle diese Rechte gelangten als bischöfliches
Lehen an die Markgrafen von Hachberg-Sausenberg. Wahrscheinlich war der
Lehensgenuß zu Haltingen als Vermächtnis der Edelherren von Rötteln an deren
Erben, die Markgrafen, gelangt. Dietrich I. von Rötteln hatte 1103 im Auftrag

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