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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
31.1969, Heft 2/3.1969
Seite: 95
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1969-02-03/0033
Urkunden von „viniis", von Rebgütern an einzelnen Orten. So waren dem
Kloster St. Gallen Reben bescheinigt: 715—721 in Ebringen, Pfaffenweiler und
Wolfenweiler; 751 an 3 ausgegangenen Orten in der Nähe von Weil und Riehen;
758 in Egringen und Müllheim; 772 in Fischingen. In einer Verkaufsurkunde des
fränkischen Königsklosters St. Denis bei Paris sind u. a. i. J. 767 auch Reben in
Binzen, Haltingen, Eimeidingen, Rümmingen, Wollbach und Tumringen genannt.
Das Kloster Lorsch am Main hatte Rebbesitz: 773 in Ebringen, Staufen und Egge-
nen; 774 in Ennikon (Wüstung bei Schopfheim-Wiechs); 776 in Britzingen; 778
in Kandern; 789 in Auggen (Hach) usf. Diese ersten, weit entfernten klösterlichen
Grundbesitzer waren größtenteils bis zum 13. Jahrhundert von den näher gelegeneren
geistlichen und weltlichen Grund- und Territorialherren abgelöst, vor
allem vom Hochstift Basel, vom Kloster St. Blasien, von den Klöstern im Aargau,
Muri, Olsberg und Wettingen, den zahlreichen Klöstern und Stiften in Basel, aber
auch vom aufstrebenden Land- und Stadtadel, den Vögten und Dienstleuten der
Bischöfe und Äbte. Besonders das Kloster St. Blasien bemühte sich zielstrebig um
Besitz in den besten Reblagen zwischen dem Tüllinger und Blansinger Berg;
schon 1065 hatte es sich mit einer Hufe auch seinen Weingarten in Haltingen
erworben. Hier wie im benachbarten Weiler Berg, vor allem aber in Efringen und
Kleinkems besaß das Kloster neben Eigenreben viele Zins- und Teilreben und
empfing den Hauptanteil am Weinzehnten. Der Basler Bischof, sein Dompropst
und seine Kapitelherren hatten ihre Weingärten und Zehnttrotten am Isteiner
Klotz, am Schliengener Berg und Läufelberg (Binzen) und 24 Jucharten aneinander
zu Haltingen.

Wein war im Mittelalter bei den Herren nicht nur als Tafeltrunk, sondern
auch als bevorzugte Einnahmequelle begehrt, weshalb die Rechte über Weinzinsen
und -zehnten in unseren Rebdörfern so sehr gesucht und verteidigt wurden.
Sie ruhten an jedem Ort auf verschiedenen persönlichen und dinglichen Rechtstiteln
und verteilten sich auf die jeweiligen Gerichts-, Bann-, Schirm-, Patronats-
und Grundherren.

Vergleichsweise und beispielhaft mögen hier die Weinregister der Burgvogtei
Rötteln aus dem Jahre 1810 aussagen, wie vielseitig die Rebbauern belastet waren.
Der Lörracher Hofküfer vermerkte an Steuerwein: 53 Saum (Röttier Sinn) und
64 Saum (Sausenberger Sinn) (1); Bann- und Teilwein aus 4 Orten: 16 Saum
23 Vtl.; Wein-Bodenzinse: 51 Saum (Röttier Sinn) und 40 Saum (Sausenberger
Sinn); Kelterwein: (Steuer für den eigenen Verbrauch und Verkauf) 565 Saum.
Dazu gingen bei der Geistl. Verwaltung Rötteln 554 Saum Zehntwein ein. Der
Eigenbau der Hofreben erbrachte 90 Saum. Insgesamt hatte der Hofküfer 1419
Saum Weineingang registriert. Davon gingen wieder ab: 251 Saum Besoldungswein
und 40 Saum für die Froner.

Nicht geringer waren die Einnahmen der benachbarten Herren: Für St. Blasien
warteten 1719 allein im Efringer Meierhofkeller 133 Saum in 6 Fässern auf
Abruf und Abfuhr, allein im 1. Faß über 10 Saum Rotwein.

Die Dorf- und Zinsherren trachteten nach geschlossenen Eigenreben in den
besten Lagen des Berges, kümmerten sich aber selbst mehr um Menge als um
Sortenverbesserung; roter Clevner, Heunisch und Elbling herrschten vor, bis vor
200 Jahren der Markgraf Karl Friedrich mit der Empfehlung des „Gutedel", des
heutigen „Markgräfler", auch zu Versuchen einer verbesserten Sortenwahl angeregt
hatte. Wohl hatte schon tausend Jahre zuvor Karl der Große den Rebbau
als wirtschaftlich begehrtes Objekt erkannt, ihm eine stärkere Verbreitung verordnet
und ihn unter die Obhut der Reichsgesetze gestellt. Mit Ge- und Verboten
hatte sich der Kaiser für die Reinheit und Echtheit der Weine eingesetzt. Die
bisher verwendeten Weinschläuche wurden verboten und eisenbereifte Fässer eingeführt
. Erste Trotten und das nötige Herbst- und Kellergeschirr beschafften die
Grund- und Zehntherren, welche volle Fässer als beste Kapitalanlage ebenso
schätzten wie den eingefangenen „flüssige Sunneschi" zu einer fröhlichen Tafelrunde
.

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