http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1970-02-03/0017
Hochzeitslied
für Georg Ludwig Gmelin und Eva Gottliebin Heller
(28. August 1714)
von Johannes Helm, Sehringen
Das hier veröffentlichte Hochzeitslied bringt die Abstammung der Familie
Gmelin nach dem Stand der seinerzeitigen genealogischen Kenntnisse. Es gehört
zur Gruppe der sogenannten „Schäferdichtung" des Rokoko. Die Literaturwissenschaftler
sind sich darin einig, daß der „sagenhafte" Anteil dieser Dichtungen
nicht unbedingt ernst genommen werden mußte. Es läßt sich bisher nicht nachweisen
, wann und wo die Sage von Urbanus Lentulus entstanden ist. Jedenfalls
ist sie älter als das Hochzeitslied.
Die Seiten des Manuskriptes sind ungleich geteilt. Der breitere, gegen die
Heftung zu liegende Teil enthält die poetische Verbrämung der Familienmitglieder
, während auf dem schmäleren Streifen gegen den Rand zu in knappen
Notizen Namen und Daten zusammengestellt sind.
Wichtig ist die bei Wilhelm (IV.) Gmelin (* 1635) erwähnte Teilung in die
württembergische und die badische Linie.
Für die Wiedergabe wurde die im Original im Gmelin-Archiv in Tübingen
entsprechende Schreibweise gewählt. Auf die Angabe der einzelnen Seiten wurde
verzichtet, da dadurch ein ständiger Wechsel zwischen breitem (innerem) und
schmalem (äußerem) Teil notwendig geworden wäre.
Der
Gmelinische Hirten-Stamm
Wurde bey dem
Hochzeitlichen Ehren-Fest
Tit. HERRN
M. Georg Ludwig
Gmelins
Mit
Tit. JUNGFRAU
Eva Gottliebin
Tit. HERRN
Ulrich Gottlieb Hellers
Wohlbestellten Hochfürstl. Würt. Hof-Apothekers
Eheleiblichen Jungfer Tochter
Auß Treu-gesinntem Gemüth Glück-wünschend vorgestellt
Von deß
Herrn Bräutigam ältistem Bruder
Georg Friderich Gmelin / D. Fürst. Würt. Hof-Med.
Den 28. Aug. ANNO MDCCXIV.
Stuttgart
Gedruckt bey Christian Gottlieb Rößlins / Hoch-Fürstl. Würtemb. Hof-
und Cantzley-Buchdruckers seel. Wittib.
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