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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
33.1971, Heft 3.1971
Seite: 115
(PDF, 13 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1971-03/0009
„Ellengurth" auf Gemarkung Auggen. Diese Namenformen sind vielleicht durch
„Walchen" zu uns gekommen, die von den fränkischen Königen aus Innerfrankreich
in das Alemannenland verpflanzt worden sind. Ebenso ist es möglich, daß
dieses Wort der Kanzleisprache entnommen wurde. Die Schreiber haben sich bei
Abfassung ihrer Urkunden der lateinischen Sprache bedient.

Noch einmal begegnet uns dieser fremde Ausdruck in dem Ortsnamen
„Gurtweil" bei Waldshut: Gurtwila 873. Auch hier sind die beiden Möglichkeiten
der Entstehung gegeben, wie sie im vorausgehenden Abschnitt dargelegt worden
sind. Doch ist der Unterschied zu beachten, daß bei den Beispielen von Avricourt
das Grundwort an zweiter Stelle steht wie im deutschen Sprachgebiet etwa in Die-
denhofen. In der Wortfügung „Gurtweil" dagegen ist „Gurt" Bestimmungswort
und steht an erster Stelle, wie es den altfranzösischen Sprachgesetzen entspricht.
Hierher gehört auch Curtis regia = Königshofen, ferner die Beispiele aus dem
französischen Sprachgebiet der Schweiz: Courgenay, Courtpin, Courrendlin, Cour-
faivre. Die beiden gegensätzlichen Formen, einmal court als Grundwort an zweiter
Stelle und dann als Bestimmungswort an erster Stelle, sind Zeugnisse für die Zweisprachigkeit
im alten Frankenreich.

Aus all diesen Erwägungen ergibt sich, daß man in der Frühgeschichte nicht mit
festen Regeln arbeiten kann, weder in sprachlicher noch in archäologischer Hinsicht
. Alles war immer in einem langsamen Umbruch. Man muß jedes Beispiel für
sich betrachten. Siedelungskunde kann nur im Zusammenhang mit der Landschaft
betrieben werden. Die Geographie als Wissenschaft, die alle Disziplinen umfaßt,
muß ein entscheidendes Wort haben. Vor allem aber dürfen solche Fragen nicht
allein vom Buche aus entschieden werden, die Zusammenhänge müssen erwandert
sein, sie müssen zuerst mit den Beinen erfaßt werden und dann mit dem Kopf.

1) Otto Vittmann, Geolog. Spezialkarte von Baden, Blatt Lörrach. Freiburg i. Br. 1952, S. 102.

2) ,Häris" = amtlicher Name, entstellt. »Huris" = mundartliche Form.

3) Hermann von Grünenberg d. J., gen. .Schnabel' (1341—1382); nach diesem wurde ein Zweig der Binzener
Dorfherren von Grünenberg „Schnabel'" genannt, welche in einem Gewann Reben hatten, das »im Grünenberg
", im .Schnabelacker" heißt. (Sh. Schülin, Fr., »Binzen", 1967, S. 46 u. 326.)

Hiltelingen

der andere, in der Gemarkung Haltingen aufgegangene Ort
von Fritz Schülin, Binzen

In seinem ausgezeichneten Buch „Friedlingen und Hiltelingen" bot Karl
Tschamber vor 70 Jahren den wesentlichen, auf Quellenforschung begründeten
Beitrag zur Geschichte der vor 300 Jahren aufgelassenen Siedlung Hiltelingen, mit
ihrem Junkersitz im Weiherschloß *). Inzwischen konnte das geschichtliche Bild
des im Jahre 845 erstmals in einer St. Galler Urkunde als „villa et marcha
Hiltaninga" genannten Ortes um weitere grundlegende Erfahrungen ergänzt werden
, vor allem über das Wesen und den Umfang der grundherrlichen Rechte,
welche das Kloster Säckingen daselbst besaß und genutzt hat2).

Die Erbschaft des einst im 9. Jahrhundert in der kleinen Dorfmark Hiltalingen
begüterten Klosters St. Gallen hatte wohl, nach dem Verlust und Niedergang des
anfänglich reichen Klosterbesitzes im Breisgau im 11. Jahrhundert, die näher liegende
klösterliche Grundherrschaft des Stiftes Säckingen übernommen, welches als
Männerkloster aus der Zelle des hl. Fridolin hervorgegangen war, sich zu einem
Nonnenkloster wandelte und das, mit der besonderen Gunst des Hauses Habsburg,
als freiweltliches Stift adliger Frauen zuletzt 1307 gefürstet wurde. Die Schirm-
vogtei der klösterlichen Grundherrschaft wurde 1173 von Kaiser Friedrich Barbarossa
dem Grafen von Habsburg übertragen mit Ausnahme von Stetten, wo

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