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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
33.1971, Heft 3.1971
Seite: 126
(PDF, 13 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1971-03/0020
Tohtarinchova auf Tumringen bezieht", hauptsächlich auch deswegen, weil alle
aufgezählten Ortschaften in einem Kreis lägen und, entfiele Tumringen, „dadurch
eine schlecht schließbare Lücke entstehen" würde. Dieses Argument glaube ich oben
widerlegt zu haben. Ich möchte aber aus seinem Beitrag ein Zitat wiedergeben, das
er dem 1968 erschienenen, von Henning Brinkmann verfaßten Ergänzungsband zu
Ernst Forstmanns „Altdeutsche Personennamen" entnommen hat:

„Der aus einigen althochdeutschen Ortsnamen zu erschließende Personennamenstamm
Duht- ist vielleicht namensrhythmisch verkürzt aus germ. duhter = ahd.
Tohter „Tochter". Zunächst im Ortsnamen Duchtlingen (im Hegau Kr. Konstanz)...

Hierher wohl auch der unsichere Beleg Tohtarinchova a. 764, der keinesfalls
zu Tumringen Kr. Lörrach gehört." (Hervorhebung von mir.)

Dieser Feststellung aus einem wissenschaftlichen Handbuch habe ich nichts hinzuzufügen
.

Über Philipp von Hochberg-Sausenberg 1454-1503

von Chr. M. Vortisch

In der Markgräfler landeskundlichen Literatur wird die historische Rolle
Philipps, des letzten Hochberg-Sausenberger Markgrafen, mit unfreundlichen Kommentaren
abgetan. Er wird dabei als eine Art Uberläufer in französische Dienste
charakterisiert. Diese Anschauung überträgt — inzwischen ohnehin überholte —
nationale Vorurteile des 19. Jahrhunderts auf eine Zeit, in der man den Nationalstaat
im modernen Sinn noch gar nicht gekannt hat. Auf solche Weise eine Zeit,
ihre Menschen und ihr Handeln zu beurteilen, ist wissenschaftlich nicht vertretbar
und deshalb korrekturbedürftig.

Philipp von Hochberg ist eine Figur der Geschichte, der wir Heutigen, die wir
den Abbau nationaler Beschränktheit erleben, unser Interesse zuwenden sollten.
Als später Vertreter des feudalen Lehenswesens vor dem Beginn der Entwicklung
zum Nationalstaat hat er sich ein eigenes Tätigkeitsfeld gewählt, jenseits von
Kleinräumigkeit und Kargheit. Welches war seine Welt? Wie hat er seine Fähigkeiten
genützt? Es ist aus verschiedenen Gründen schwierig, seinen Spuren nachzugehen
. Aber einiges sei hier angedeutet.

Beim Tod seines Vaters (1487) war Philipp 33 Jahre alt. Er hatte die burgundischen
Herrschaften seines Hauses verwaltet und das Fürstentum Orange (Oranien)
gewonnen. Sein Haus war als Erbe der Grafen von Neuchätel reich begütert in
Burgund, dem Land der mütterlichen Vorfahren Philipps. Die kulturelle Bedeutung
Burgunds zur Zeit der „großen Herzöge" war ohne Beispiel im damaligen
Europa. Es gab kein Staatswesen von ähnlicher politischer und zugleich wirtschaftlicher
Bedeutung. Für den jungen Philipp bot sich in militärischer und administrativer
Hinsicht und von den Einkünften her gesehen ein ungleich anziehenderes
Betätigungsfeld als in seiner kleinen väterlichen Herrschaft. Die Familienverflechtung
des hochbergischen Hauses mit dem der Grafen von Neuchätel und anderen
burgundischen Häusern ist so evident (siehe die Stammtafel), daß es nicht des
Hinweises auf politische Interessensicherung bedarf in diesem Raum, in dem das
Deutsche Reich, das Haus Habsburg, Burgund und die junge Eidgenossenschaft
aufeinandertrafen.

Nach Karls des Kühnen Tod (1477) war Philipp v. Hochberg einer der einflußreichsten
Männer im Herzogtum Burgund. Nicht umsonst mußte die Krone
Frankreichs versuchen, ihn von diesem Lande fernzuhalten. Auf das Herzogtum
Orange hatte Philipp als Nacherbe der Marie de Chälons einen Anspruch, jedoch
mußte er einem anderen Anwärter weichen, der seinen direkteren Anspruch

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