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gegen Fickler, Steinmetz, Krebs und Bornstedt beigebracht wurde, indem die drei
ersteren vollständig freigesprochen, der letztere dagegen nur zu 1 Jahr Gefängniß
verurtheilt wurde. Die Regierung konnte es jetzt nicht mehr wagen, ihre gerichtlichen
Verfolgungen fortzusetzen. Allein diese erzwungene Freigebung beruhigte
die erbitterten Gemüther nicht mehr. Das Volk war in stürmische Aufregung ge-
rathen, der Soldatenstand war in dieselbe hereingezogen worden. Die Entscheidung
der politischen Prozesse wurde bald den feilen Gerichten entzogen. Das Volk saß
selber zu Gerichte, und befreite die Männer, welche für die Freiheit gekämpft
hatten, und deßhalb in die Kerker geworfen worden waren.
Schwurgerichtssitzung gegen Struve und Karl Blind im „Basler Hof",
heute Regierungspräsidium Freiburg (Orig. Stadt-Archiv Karlsruhe)
Die letzten Tage des Freiheitskämpfers von 1848/49
Friedrich Neff aus Rümmingen
Von Hellmuth Wetz
Die Gefangennahme 3. Juli 1849
Die Mai-Revolution in Baden ging ihrem Ende entgegen. Es hielt sich zwar
noch die Festung Rastatt mit einer Besatzung von etwa 60C0 Mann, die Reste
der übrigen Truppen, Volkswehren und Freischaren setzten sich aber von den
preußischen Truppen nach Süden ab. Nachdem in Freiburg, dem Sitz der provisorischen
Regierung am 2. Juli eine Gegenrevolution ausgebrochen war, begaben
sich die Reste der Regierung — darunter Goegg, Sigel und Werner — tags darauf
durch das Höllental in Richtung Donaueschingen. 2 Regimenter Dragoner, 1 Bataillon
Infanterie und 1 Batterie Artillerie waren wegen der in Aussicht gestellten
Amnestie in Freiburg zurückgeblieben.
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