Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-06/0030
III. Geschichte des Klosters „Himmelspforte" als Priorat von Bellelay

im 16. Jahrhundert

a) Die Inkorpierung der Himmelspforte

Nach dem Tode des letzten Abtes der Himmelspforte gingen die Einkünfte des
Klosters so stark zurück, daß dieses sich nicht mehr halten konnte.

So griff nun Abt Nikolaus I. von Bellelay (1508—1530) ein und wandte sich
an Papst Leo X. (1513—1521) und bat diesen, die Himmelspforte der Abtei Bellelay
zu inkorpieren, damit erstere vor dem Untergang verschont bleibe.

Aber Papst Leo starb überraschend, so daß der Vorschlag unausgeführt blieb.
Deshalb wandte sich Abt Nikolaus Schnell nochmals an den Nachfolger Leos,
Klemens VII. (1523—1534), mit der gleichen Bitte und verpflichtete sich, nach
besten Kräften für die Himmelspforte zu sorgen.

Auf diese Bitte hin sprach sodann Papst Klemens VII. durch eine Bulle vom
26. November 1523 die Einverleibung der Himmelspforte in die Abtei Bellelay
im Berner Jura aus. Als Gründe wurden angeführt:

1. weil Himmelspforte keinen Konvent mehr habe und nur der Abt allein das
Kloster bewohne,

2. weil die Einkünfte des Klosters mit 24 Dukaten Gold jährlich nicht mehr ausreichen
, die Himmelspforte und deren Bewohner zu verhalten.

In der Bulle wurde außerdem dem Abte Nikolaus Schnell das Recht zuerkannt,
nach dem Tode oder der Resignation des Abtes der Himmelspforte diese feierlich
in Besitz zu nehmen.

Nach dem Tode des letzten Abtes 1523 ergriff sodann Abt Nikolaus I. Schnell
von Bellelay am 31. August 1524 feierlich und offiziell Besitz von der Abtei Himmelspforte
. Die Einsetzung wurde vorgenommen von dem Notar Johannes Heintz-
mann von Basel, der Abt Nikolaus mit folgenden Worten die Himmelspforte übertrug
: „Kraft apostolischer Autorität, in der ich walte, setze ich Eure Paternität in
den Besitz dieses Klosters und allen seinen Rechten und Zubehörden ein, im Namen
des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes." Als Zeugen waren anwesend
: Lucas Klett, bischöflicher Kanzler von Basel, Georg Berlosiner, Notar des
Klosters St. Ursanne und Leo Lons, Pfarrer in Basel. Im 1. Teil der feierlichen Besitzergreifung
in der Klosterkirche trat Abt Nikolaus an den Hochaltar und berührte
diesen zum Zeichen der Besitznahme, während der 2. Teil im Klostergebäude
stattfand, wobei die gleiche Zeremonie vorgenommen wurde. So hatte die
Himmelspforte nach 220 Jahren ihr Ende als selbständige Abtei gefunden.

b) Die Pröpste und Verwalter der Himmelspforte im XVI. Jahrhundert

Nachdem Abt Nikolaus I. von Bellelay die Himmelspforte als Priorat von
Bellelay übernommen hatte, wurde das Wyhlener Kloster durch Patres geführt, die
den Titel „Propst" oder „Prior" trugen. Verwalter, die keine Ordensangehörigen
waren, nannte man „Statthalter" oder „Admotiatoren". Die Pfarrer von Wyhlen
wurden dreimal als Verweser eingesetzt.

Die Äbte von Bellelay und Himmelspforte werden im Kapitel VII näher
behandelt, so daß hier nur die von Bellelay eingesetzten Verwalter der Himmelspforte
genannt werden. —

Erster Prior der Himmelspforte wurde der von Abt Nikolaus I. von Bellelay
eingesetzte P. Claude Berlincourt, der dieses Amt von 1524 bis 1531 führte und
vor seinem Amtsantritt in der Himmelspforte Pfarrer von Genevez war. Er wird
genannt in einigen Güterbereinigungsurkunden. Während seiner Amtszeit wurde
das Kloster, wie anzunehmen ist, im Bauernkrieg (1523/1524), wie sämtliche
anderen Klöster der Umgebung geplündert.

28


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-06/0030