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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
37.1975, Heft 3/4.1975
Seite: 312
(PDF, 36 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1975-03-04/0170
Nun muß der Pfarrer Engler bös geworden sein. Er hat Äußerungen getan,
die ihm vielleicht bald wieder leid waren. Das BA legte daraufhin Beschwerde
beim Dekanat ein. Das müssen wir schließen aus einem langen und umständlichen
Schreiben des Pfarrers an das Dekanat vom Oktober 1831. Er gibt da zu, er habe
geäußert, er v/erde „künftig auf dem neuen Gottesacker nicht mehr begraben"
wegen der Verzögerung seines Brunnens. Er beklagt sich über den „Eigensinn der
Vorgesetzten" der Gemeinde und „ihre unziemliche Widersetzlichkeit". So ganz
ernst muß es ihm mit seiner Drohung nicht gewesen sein, denn er schreibt, am
gleichen Tage sei eine Frau gestorben und dann von ihm beigesetzt worden. Dennoch
wiederholt er, „keinen Todten auf dem neuen Gottesacker begraben zu
wollen, solange nicht für einen anderen Brunnen gesorgt ist", nimmt dann nach
einigem Wenn und Aber „förmlich" diese Äußerungen zurück, mit der Bitte, das
Dekanat möge dies dem BA mitteilen. Anschließend bittet er das Dekanat, auch
seine „Brunnenangelegenheit" dem BA zu empfehlen. Noch einmal führt er seine
Gründe auf, vergißt auch nicht, die Cholera zu beschwören und schließt dramatisch
: „Was und wie es auch beschlossen werden mag, um Eines nur bitte ich —
um Wasser." Beschluß des BA: Bei fünf Reichstaler Strafe für den Vogt wird
bestimmt, mit den Vorarbeiten muß der Anfang gemacht werden, acht Tage Frist
für die Meldung. Die Quelle ist mit Brettern abzudecken, das Wasser ist „eine
Strecke weit deichein" zu lassen (23. 10. 1831).

Vogt Koch redet sich wie immer heraus. Er schreibt dem BA (28. 10. 1831), die
Witterung sei ungünstig gewesen, außerdem sei kein kundiger Handwerker vorhanden
. Er stelle beim BA den Antrag, einen „sachkundigen Mann" anzuweisen.
Das BA gibt das Schreiben an die Bauinspektion und erbittet einen Voranschlag.

Blansingen aber holt indessen zum Gegenschlag aus, und nimmt sich einen
Advokaten. Am 9. 11. 1831 kündigt der Rechtspr. Schilling in Lörrach an, er werde
nach erledigter Akteneinsicht Recurs einlegen.

Die Bauinspektion gibt am 10. 11. 1831 ihr Gutachten ab und macht den
Vorschlag, den Brunnenmeister Matt aus Todtmoos die Brunnenfassung vornehmen
zu lassen, der gerade in Rändern arbeite. Dieser besichtigt mit dem Vogt
zwar am 15. 11. 1831 die Quelle, gibt aber am 17. 11. 1831 dem BA zu wissen,
diesen Winter gehe es nicht mehr. Es war schon spät im Jahr. Das BA reagiert
denn auch sauer: Durch „Zögerung" habe es die Gemeinde Blansingen nun dahin
gebracht, daß man in diesem Spätjahr nicht einmal mehr die Frage beantworten
könne, ob überhaupt eine ausreichende Quelle vorhanden sei. Man gibt den Blan-
singern das „Wort", „daß mit dem Beginn der ersten guten Tage im nächsten
Frühjahr Strafen auf Strafen folgen werden, solange bis folge geleistet werden
sein wird."

Am 14. 12. 1831 geht beim BA der Recurs ein, das Hin und Her beginnt
von neuem. Am 27. 12. 1831 wiederholt dazu Welmlingen seine alten Argumente,
bezieht sich insbesondere auf die Vereinbarung Blansingens mit St. Blasien. Der
Streit geht jetzt an die höhere Instanz, das Direktorium des Dreisamkreises in
Freiburg. Diesem berichtet dabei das BA am 30. 12. 1831: Bei jedem Vogtgericht
habe man sich immer mehr überzeugt, wie notwendig ein Pfarrgutsbrunnen sei.
Die nächste Aufgabe sei jetzt das Aufsuchen einer tauglichen Quelle durch den
Brunnenmeister Matt. Als aber dazu Hand angelegt werden sollte, habe damals
Blansingen behauptet, das Filial Welmlingen müsse an den Kosten beteiligt werden.
Aber „bei der Unhaltbarkeit der aufgestellten Gründe" sei es Blansingen immer
nur um Zeitgewinn gegangen. Auch ohne Anlage des neuen Gottesackers wäre
die Neufassung einer Quelle nötig geworden.

Darauf am 10. 1. 1832 das Direktorium an das BA in Lörrach: Es ist nochmals
ein Augenschein vorzunehmen

1. ob neue Leitung nötig,

2. ob notwendig wegen des neuen Gottesackers.

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