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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
39.1977, Heft 1/2.1977
Seite: 11
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1977-01-02/0013
Die mittlerweile erneut geprüften Beschwerden der Dörfer über Frondienste
führten dann am 30. Juni 1789 zu einer kaiserlichen Entscheidung, die sich im
Sinne der früher erfolgten für die Beibehaltung der Dienste aussprach 30). Dies
sollte den Gemeinden in Rheinfelden auf der Amtskanzlei mitgeteilt werden.

Auf den 28. August 1789 wurden daraufhin Vertreter aller drei Gemeinden
nach Rheinfelden beordert und ihnen das Gehorsamspatent verlesen, das sie zu
den Frontauen, dem Holzmachen und -führen, den Triebfronen, sowie den ungemessenen
Fronen, zu Reparaturen an den Lehengebäuden verpflichtete. Die
Abgesandten hatten sodann ihre Unterschrift zu leisten und wurden mit Ausnahme
der beiden 'Wienfahrer' Rüttenauer und Josef Baumgartner wieder entlassen
. Offensichtlich verärgert über die peinlichen Rückfragen aus Wien wegen der
Exekution von 1788 handelte man hier in Rheinfelden auf eigene Faust, um
nähere Einzelheiten über die letzte Wienreise der beiden Bauern zu ermitteln.
Entsprechend zielten die Fragen:

1) Wer hatte die Idee gehabt, Deputierte nach Wien zu schicken?

2) Wer hatte die Reise finanziert?

3) Wer hatte die Beschwerdeschrift abgefaßt?

Während Rüttenauer schwieg und vorläufig „eingethürnt" wurde, gab der
öflinger der Ermahnung, die „Wahrheit zu eröffnen", nach und berichtete, daß
der Grässle aus Niederschwörstadt (— Rüttenauer) und Joseph Keser, des Vogts
Sohn von öflingen, am meisten zur Entsendung der Deputierten nach Wien geraten
hätten; der Grässle habe sie um viel Geld gebracht und gebe bis heute noch
keine Ruhe, habe auf der öflinger Stube behauptet, es bestehe ein kaiserliches
Patent, wonach Unterthanen ohne Lohn nicht fronen müßten, sie täten es auch in
Niederschwörstadt nicht ohne Lohn. Das Reisgeld in Höhe von sechs Louis d'ors
habe der Gemeindesäckel bestritten. Amtsschreiber Christian (Schweikert) aus
Lörrach habe die Beschwerdeschrift abgefaßt und Ulrich Bannwarth das Material
schriftlich überbracht. Keine der Gemeinde habe die fertige Beschwerdeschrift
danach selbst gesehen.

Als der Baumgartner nach seinem Bekenntnis nach Hause durfte, versuchten
Joseph Heitz und vier andere Niederschwörstädter, Rüttenauers Freilassung zu
erreichen. Doch wurde ihnen dies rundweg abgeschlagen. Etwas später brachten.
Rüttenauers Frau und Sohn zusammen mit Fridolin Thoman von öflingen dem
Gefangenen eine Mehlspeise; sie durften 12 Minuten lang durch ein Loch in der
Tür mit dem Grässle reden, wobei dieser seiner Frau gegenüber äußerte: „Du
siehst mich nimmer, die wollen mich aus dem Weg räumen."

Diese Worte und das große Ansehen, das sich der aufrechte alte Mann erworben
hatte, führten dazu, daß sich noch während der Nacht etwa 50 Einwohner
der drei Gemeinden vor und in Rheinfelden zusammenfanden. Die
Behörden ergriffen Vorsichtsmaßnahmen.

Am vierten Tag der Festnahme versuchten dann die öflinger Fridli Mayer und
Johann Thoman, die Freilassung Rüttenauers zu erwirken. Bei ihrer Zurückweisung
teilte man ihnen aber mit, daß der Gefangene auf allerhöchsten Befehl
bis zum Schluß der Untersuchung in Haft bleibe.

Die weiteren Verhöre Rüttenauers liefen jetzt rasch ab. Man wollte nähere
Einzelheiten zu den Vorgängen um die Exekution von 1788 ermitteln, so, wer
jene Anfeuerungsrufe den zurückweichenden öflingern am Morgen des 20. August
zugerufen habe. Der Grässle blieb fest, wußte auch „von allem nichts zu sagen,
wer jenen Zuruf vom Ossenberg an die öflinger" getan habe. Schließlich lieft
man den Unerschrockenen wieder frei, was beweist, daß letztlich alles nur ein
Bluff auf der unteren Ebene gewesen war. Man versuchte den Alten einzuschüchtern
: „Er dürfe künftig zu keynerley Beschwerden und Unruhen einigen
Anlaß geben; er werde sonst als Tumultant und öfentlicher Ruhe-Störer wieder
ergriffen und nach aller Schärfe gestraft werden 31)".

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