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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
39.1977, Heft 1/2.1977
Seite: 12
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1977-01-02/0014
Dem Schreiber Schweikert in Lörrach konnte man natürlich direkt nichts anhaben
, aber man wollte offenbar über dessen Vorgesetzte erreichen, daß ihm die
Abfassung solcher Schreiben in Zukunft untersagt würde.

Jetzt im Sommer 1789 standen die Zeichen nicht sehr günstig für den Baron,
die Fronrechte mit Amtshilfe gewaltsam durchzusetzen. Von 1789 bis 1792 mußte
er daher auf eigene Rechnung (nun sein bares Geld) das Fronholz machen lassen
„wegen dem vorgewalteten Kriege und dem Abgang der Kräfte und den im Lande
allgemein befürchteten Aufstande", d. h. die französische Revolution warf ihre
Schatten auch über den Rhein herüber.

Damit endete die erste Phase der Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden
und dem Baron mit einem vorläufigen Sieg der „Unterthanen", deren Selbstbewußtsein
dadurch gestärkt war. Doch stellte sich ihr Rechtsempfinden nicht
grundsätzlich gegen die Obrigkeit, denn es war ja der Kaiser selbst gewesen, der
ihnen die Befreiung von der Leibeigenschaft gebracht hatte, und dem Kaiser
fühlten sie sich treu ergeben.

Zwei Jahre nach dem Tode Kaiser Josephs kam es dann nicht unprovoziert
zur neuerlichen Auseinandersetzung zwischen den Bauern und dem Freiherrn von
Schönau—Schwörstadt.

Anfang 1792 bittet der Freiherr Franz Anton von Schönau über die Behörden
in Freiburg um die Aufnahme der Frondienste und um den Ersatz der bislang
durch Fronverweigerungen entstandenen Auslagen bei den Holzfronen in Höhe
von 306 Gulden. Gleichzeitig schlägt er vor, die „Rädelsführer" auszuheben, von
Haus und Hof abzuschaffen oder gerichtlich gegen sie als Störer der allgemeinen
Ruhe vorzugehen, ja sogar eine erneute militärische Exekution vorzunehmen. Es
sei sonst zu befürchten, daß „andere umliegende Unterthanen durch dieses Beyspiel
gereyzet, ebenfalls ihren schuldigen Gehorsam versagen dürften, wenn die Unterthanen
des Unterzeichneten ungeahndet ihre Widersetzlichkeit weiter treiben
können".

Die empörten Bauern ihrerseits drohten in ihrer Wut damit, Schloß und Mühle
des Baron in Brand zu stecken und die Baronin bei ihrer Rückkehr nach Schwörstadt
„bei den Haaren herumzureißen", so daß der Baron es vorübergehend für
besser hielt, sich nach Freiburg in Sicherheit zu bringen 32). Mittlerweile wurde der
Unterthanen-Advokat Dr. Stirkler mit der Wahrung der Interessen des Barons
beauftragt (6. März 1792). Dieser hatte sich bald in die ihm zugestellten Akten
eingearbeitet und stellte auch die Forderung nach der „Abschaffung" der „Aufwiegler
" in den Gemeinden, nahm aber doch eine sachlichere Position ein, die je
länger, desto mehr zu einer gütlichen Einigung mit den Einwohnern neigte, z. B.
durch Umwandlung der ungemessenen Frohnen in genau festgelegte. Begütigend
sucht auch die Regierungskammer in Freiburg bei aller Festigkeit in der Sache der
Fronen, den Baron zu beeinflussen, „aus eigener Billigkeit die Unterthanen bey
Leistung der Frohnen mit möglicher Nachsicht zu behandeln und ihnen zu keinen
begründeten Beschwerden Anlaß zu geben". Die gleichzeitig damit an die Rheinfelder
Behörde und den Baron durchgegebene Anordnung, die Fronen zu befehlen
und ausführen zu lassen, blieb aber ohne Wirkung, und die Vorladung
der Vorgesetzten und Deputierten der drei Dörfer auf den 23. April 1792, 10 Uhr,
nach Freiburg vor die Oberamtssektion wurde nicht befolgt. Über den gezeigten
Ungehorsam wurde nach Wien berichtet; allmählich könne sich jeder „nach Art
der französischen Revolution" von seiner Schuldigkeit loswinden 33).

Die Bauern hatten mittlerweile wieder Geld gesammelt und den Joseph
Rüttenauer mit Begleitern zur bisher dritten Reise nach Wien ausgerüstet.

Es würde hier zu weit führen, alle Einzelheiten der Auseinandersetzungen zu
beschreiben, die sich bis zum Ende der österreichischen Herrschaft am Hochrhein
hinzog. Es sei nur auf die wichtigsten Vorgänge noch kurz eingegangen.

Die Haltung der Bauern ist hinfort als Konstante zu betrachten, als sie glauben,
„daß Fröhnungen von Ihro Majestät aufgehoben" und „sie dahero es nicht zu
zahlen schuldig sind" und sie darum bitten, daß man ihnen „den wahren Sendenz,

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