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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
39.1977, Heft 1/2.1977
Seite: 14
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1977-01-02/0016
Fronen müßte Ersatz geleistet werden. Durch Entgegenkommen seitens der Herrschaft
werde allein die Liebe der Untertanen wieder erworben und dadurch ein
besserer Wohlstand den Gemeinden zukommen. Die Gemeinden legten jetzt
ihrerseits eine schriftliche Erklärung vor, daß sie niemals die wahren Verordnungen
Wiens gesehen hätten, daß sie nicht begreifen könnten, daß man ihnen unbestimmte
Fronen plötzlich in bestimmte verwandeln könne, da doch alle durch
Kaiser Joseph IL aufgehoben seien. Trotz Vorhaltungen der Kommission beharren
die Vertreter auf ihrem Standpunkt sowie dem Recht, erneut drei Delegierte
nach Wien zu schicken, um die Entscheidungen des Kaisers selbst zu erhalten
. Auch als die Abänderungsvorschläge betr. Fronen von Seiten des Freiherrn
konkretisiert werden, nämlich jährlich einen halben Klafter Holz zu machen
(Taglöhner) bzw. jährlich einen Klafter Holz zu führen (Bauer), ferner jährlich
drei Tage für Treibjagden zu dienen, wobei das geschossene Wild ins Schloß zu
bringen sei (jeder Untertan), bleiben die Gemeinden fest. Ihre Vertreter erklären
, dazu hätten sie keine Vollmacht. Nochmals mahnt die Kommission zur
Rückkehr aus der Widersetzlichkeit und zur Annahme des Vergleichs. Die namentliche
schriftliche Abstimmung bringt ein entschiedenes Nein. Angesichts des
Scheitern des Vergleichs und in der Erkenntnis, daß mit diesen „irregeführten
Leuthen gar nichts zu thun sey", verbietet man den Gemeinden, Deputierte nach
Wien zu senden und droht mit Strafen. Die Haltung der Dörfer bleibt dessen
ungeachtet fest 36). Die z. T. kriegsbedingte Teuerung im Lande, die den Bauern
die Zahlung der Bodenzinsen an den Baron schwer machte, trug zur Verhärtung
ihrer Position bei, daß sie von Nachzahlungen für nicht geleistete Fronen schon
gar nichts wissen wollten und ihrerseits bei den Wienreisen wegen der Bodenzinse
vorstellig wurden 3T).

Nach dem Scheitern des Vermittlungsversuchs erhielten die Meinungen, härtere
Maßnahmen zu ergreifen, Auftrieb. Man spielte wieder mit dem Gedanken
an eine Exekution, aber nur im Sinne einer Zwangseinquartierung, doch verfolgte
man nun vornehmlich das Ziel, die Köpfe des Widerstands zu treffen und zu
bestrafen.

In einem Verzeichnis der „größten Aufwiegler" vom August 1794 erscheinen
die Niederschwörstädter Joseph Rüttenauer, genannt der „Gräßle", Joseph Rüt-
tenauer der junge, Ulrich Bannwarth, Hieronymus Philipp und Johann Heitz
sowie die öflinger Fridolin Greiner, Johann Thomann, der alt (Sigrist), Joseph
Thomann, Joseph Keser (der Vogt), Johann Weiß; die Wallbacher seien nur vor!
den andern zwei Gemeinden verführt 38).

Allen Ernstes schlägt das Kameralamt Rheinfelden am 12. September 1794 dann
eine Nacht- und Nebelaktion vor, um den Widerstand zu brechen: in jeder der
drei Gemeinden seien zwei bis drei Rädelsführer und Aufwiegler „unter hin-
reichener Militär-Assistenz zur Nachtzeit auszuheben" und in das Banat zu
„eskortieren"; ihr Vermögen sei öffentlich zu versteigern, um daraus die entstehenden
Kosten der Aktion zu bestreiten, den Rest könne man den Ausgewiesenen
ins Banat überweisen 39). Freiburg, wo der besonnene Dr. Stirkler seinen
Einfluß ausübte, und Wien gingen aber darauf nicht ein.

So bleibt es für Monate, ja Jahre beim Karussell sich wiederholender Klagen
und Beschwerden der Gemeinden über ihre Situation; der Baron fordert militärische
Exekution und das „Abstiften" der Rädelsführer und ihrer Familien
nach Siebenbürgen oder Ungarn. „Hofbehelliger" Rüttenauer macht in Begleitung
weitere Wienreisen (1795, 1797) und die Gemeinden erklären ihre
Dienstbereitschaft nur dann, wenn die echten Urteile des Kaisers „eigenhändig
unterschrieben" ihnen möglichst direkt, also in Wien ausgehändigt werden.

Die Lage verschärft sich dann wieder, als im August 1797 im Schloß zu Ober-
schwörstadt ein Brand ausbricht und rasch umsichgreifend, den ganzen Bau einäschert
. Es wurde festgestellt, daß der Brand sich nicht soweit ausgebreitet hätte,
wenn die „Unterthanen geschwinder Löschanstalten getroffen hätten" 40). In
einem Bericht vom 15. September 1797 äußert sich die Behörde in Freiburg mit

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