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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
39.1977, Heft 1/2.1977
Seite: 27
(PDF, 42 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1977-01-02/0029
„Sag mir, mit wem du umgehst, und ich sage dir, wer du bist!"

Aber so einfach kann die drängende Frage nach den Beweggründen zum Aufbegehren
und Umstürzen bei den „Jakobinern" im Markgraflerland nicht beantwortet
werden. Die Um- und Nachfragen bei den Verdächtigen, bei den Gemeinden
und Vorgesetzten, ergaben ein zum großen Teil verworrenes Bild, bunt
gemischt mit politischen und wirtschaftlichen Forderungen, die meistens auf individuellen
, persönlichen und örtlichen Anliegen beruhten. Grenzach beklagte sich
und wünschte,

daß die österr. Schätzung wieder auf den alten Fuß gesetzt werde;
daß der Bodenzins auf billige Art abgelöst und abgeschafft werde, da seine Herkunft
unbekannt sei;

Brandschatzung und Beisteuer sollen von der Gemeinde gesammelt werden,
man brauche keine Rechnungsführer;

Prozesse sollen nicht mehr so lange getrieben werden dürfen, bei denen beide
Teile um ihr Vermögen gebracht werden;

Merians Jagd verderbe Feld und Reben, während die Bürgerschaft nicht einmal
mehr die (Pflicht-)Spatzen schießen darf;

das Eckericht-Geld, 30 xr von den Schweinen, welche nach Bartholomä gekauft
werden, könnte abgeschafft werden;

alle Gefälle würden mit Strenge gefordert, während man selber die Entschädigungen
für militärische Zug- und Handfronden, für geliefertes Heu, Haber.
Holz u.a.m. von der Herrschaft erbitten und erbetteln müsse und nicht leicht
zu erhalten sei. (Schreiben des Richters Peter Blubacher)

Der Viertels-Vogt Tobias Grether von Mappach wurde von den Vögten des
Sausenberger-Viertels beauftragt, die Anliegen und Wünsche ihrer Gemeinden zu
sammeln, aufzuschreiben und dem Oberamt Lörrach zu unterbreiten. Das Schreiben
trug der Regierung offiziell im Namen aller Untertanen im Oberland ihre
Wünsche vor:

Die Wieder-Einrichtung der Landstände, welche von allen Vorgesetzten der
Gemeinden gewählt werden, wie auch die Wahl der Viertels-Vögte durch sämtliche
Vorgesetzte der 5 Viertel, und deren Bestätigung durch die hohe Landesherrschaft
. Um aber korrumpierende Einflüsse fernzuhalten, soll verhindert
werden, daß der Viertelsvogt gleichzeitig auch als Vogt der Gemeinde amtieren
dürfe.

Die Landstände sollen bei ihrer Bestätigung in Kenntnis über ihre verbindlichen
Aufgaben gesetzt werden, damit sie sowohl über das Ökonomie- und
das Land betreffende Bauwesen wachen und nach Kräften den Wohlstand des
Durchlauchtigsten Fürstenhauses wie der Untertanen gleichermaßen fördern
helfen.

Das Land bittet den Fürsten, die verschuldete Landeskosten-Kasse den Landständen
zu übertragen und diese von allen Zahlungen zu befreien, welche nicht
zum Nutzen des Oberamtes verwendet werden. Es sollten daher nicht mehr
Gelder eingezogen werden, als es die wirklichen Erfordernisse erheischen. Diese
wachsame Aufgabe stehe den Landständen zu.

„Ew. Durchlaucht hat zwar die Leibeigenschaft aus besonders fürstl. Milde
aufgehoben, nicht aber das der Leibeigenschaft anklebende Tauf- und Toten-
geld", das von der Burgvogtei immer noch gefordert werde: von einem Geborenen
43 4 Kreuzer, für einen Verstorbenen 2 Krz.; sie seien trotz ihrer Geringfügigkeit
für die Untertanen sehr anstößig.

Ärgerlich waren u. a. auch die Postel-Gelder, die Taxen für Brief und Siegel,
die mit aller Gewalt nicht mehr eingebracht werden können; sodann auch die
hohen Gebühren für die Erstellung von Rechnungen bei der Aufnahme von
Inventar, u. a. gemeindliche Verrichtungen, bei denen der Commissar im OA
Rötteln 3 fl, der im OA Badenweiler hingegen nur 2 fl fordere 9).

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