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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
39.1977, Heft 1/2.1977
Seite: 108
(PDF, 42 MB)
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Armut nicht bezahlen, außerdem beteuerten sie erneut ihre Unschuld und ihr
vermeintliches Recht. Sie hatten wohl die Gelegenheit wahrgenommen, als der
Dorfherr Leopold von Rotberg schon seit 10 Monaten abwesend war und in einem
sardinischen Regiment diente, um eine eigene Denkschrift in Freiburg vorzulegen;
darin meinten sie, „es sei doch eine wunderliche Sache, daß beide Dörfer, Zwing
und Bänne dies- und jenseits des Rheins seit uralten Zeiten unstreitig im Erzfürstlichen
österreichischen Territorium gelegen" sei, und von dort aus „alle höchsten
und hohen Regalien exerziert" worden seien. Nun würde auf einmal „unsere
nöchere Lehensherrschaft behaupten, vom Erzhaus Österreich independent (unabhängig
) zu sein", so wir schier nit glauben, nit begreifen können, daß sie ihre
Lehen über uns vom Römischen Reich und nit vom Erzhaus empfangen haben
wollen, es sei denn zu Zeiten des Kaisers Sigmund, der ja in den Reichsbann
gekommen ist, also nicht für eine solche Lehensübertragung zuständig sein konnte".

Das beschränkte Zugeständnis der Wald- und Weidenutzung nach dem Zu-
und Abteilen auf zugemessenen, beaufsichtigten Plätzen war den Bamlachern im
Grunde eben zuwider. Nur notgedrungen baten sie beim Herrn oder seinem bestellten
, strengen Amtmann bei Futtermangel um einen zusätzlichen Weideplatz
auf den Grienen, die doch nur vom Vieh der jenseitigen Dörfer abgeweidet würde,
während ihr Vieh wegen Futtermangel eingehen müsse (1741). Man versteht wohl
die zunehmende Unruhe im Dorf, als zuerst — 1750 — ein königlich französischer
Sergeant 2 Mandate über den Rhein brachte, welche das Holzfällen auf allen Rot-
berger Inseln jenseits des Rheins ausnahmslos verboten, denen das Verbot — 1754
— der Breisgau-Regierung von Freiburg für alles Abholzen für Faschinen und
Pfähle zum Rheinbau folgte. Auch die beiden Dörfer hätten sich als österreichische
„Landsassen" an das allgemeine Gebot zur Schonung des für den Wuhrbau vorgesehenen
Auwaldes zu halten, um die vom Rhein bedrohte Stadt Neuenburg zu
schützen. All das Jammern um den Verlust des notwendigen Allmendholzes fand
in Freiburg nur taube Ohren, selbst als die Bamlacher das Umhauen ihrer Obstbäume
als letzte Selbsthilfe ankündigten.

In den nun folgenden Jahren wurde den Gemeinden von Freiburg aus das
Schlagholz zum Brennen alljährlich zugewiesen, so 1774 im Kapellen-Grien einen
36 Schuh breiten Streifen, 1776 im Mittel-Grund das grobe, alte Holz, welches
sich zum Rheinbau nicht eignete. Für das auf den jenseitigen Inseln, für den
Rheinbau und für die 1766 bei Hüningen fertiggestellte Landstraße geschlagene
Faschinenholz, für 15 156 Faschinen, 1767 Wellen und 30 312 Pfähle wurden
Herrn von Rotberg 507 Livres überwiesen. Der von amtswegen beauftragte
Schirmer von Kembs benachrichtigte die Gemeinde Bamlach, diesen Betrag in
Abwesenheit des Herrn von Rotberg abzuholen, deren Vogt nun umgehend
„heimlich und unbefugt" die Summe einzog und zum Nutzen der Gemeinde verwendete
. Doch der durch die Erfahrung gewitzigte Rotberger Amtmann stellte
die Unterschlagung beim „Abhören der Rechnung" fest und protestierte postwendend
. Jedoch Bamlach blieb stur und verweigerte die Auszahlung mit der
kühnen Behauptung: dieser Betrag komme ihr von wegen dem auf ihrer eigentümlichen
Insel geschlagenen Holzes zu. Sie verwiesen dabei auf die Entscheidungen
von 1660 und 1667, welche das Recht auf die Rheininseln in ihrem
Bann und unterösterreichischer Botmäßigkeit zugunsten der Gemeinde und zum
Nachteil der Herrschaft Rotberg erkannt haben. So betrachteten die unbelehrbaren
Bamlacher die Inseln immer noch als ihr Eigentum; das lediglich auf die begrenzte
Nutzung bezogene Recht „aus Gnade" genügte ihnen nicht. Somit wuchs auch
mit der Rechtsunsicherheit der Hang zum Ärger und dauernden Streit der Bürger
mit dem Herrn und seinen Amtsleuten, welche immer wieder von neuem an die
vorangegangenen Verträge und Abmachungen erinnern mußten: Die Bamlacher-
Au auf der französischen Seite bot einst aus „schönstem Hochwald" das vortrefflichste
Bauholz, wurde aber zu Zeiten des Krieges mehrmals kahl geschlagen,
sodann 1720 ausgestockt und zu „bestem Land" umgebrochen, das von der
Herrschaft um ein Drittel des üblichen Pachtzinses, um der „Armut abzuhelfen",

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