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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
39.1977, Heft 1/2.1977
Seite: 109
(PDF, 42 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1977-01-02/0111
an die Bamladier Bürgerschaft verliehen worden ist. Auch bewilligte der Dorfherr
bei Futtermangel gelegentlich, auf das „wehmütige Bitten" der Einwohner
hin, im geschonten Jungaufwuchs auf den Inseln kurzfristig den Weidtrieb, gegen
geringe zusätzliche Fronarbeiten.

Ob aus Mutwillen oder Eigennutz oder persönlichem Unwissen, Holzfrevel
wurden drüben am laufenden Band beobachtet und angezeigt. Das verhärtete den
Zorn der Bürger und die Gegensätze beim Verhandeln, die sich in Abwesenheit
der Schloßherren zunächst auf dem Rücken der Amtsleute entluden, besonders
gegenüber dem in Bamlach wohnenden Amtmann Gießendörfer, welcher dem
Vogt Heitz befahl, sich bei den heimlichen Zusammenkünften der Bürgerschaft
fernzuhalten und sich gegenüber der Herrschaft gehorsam und bescheiden
zu bewähren. Für die katholischen Bamlacher war es schon anstößig und aufreizend
, einen „helvetischen" Lutheraner als ihren Amtmann anerkennen zu müssen,
wo ihnen doch die Sentenz von 1757 ausdrücklich einen Amtmann aus ihrem
katholischen Lande zugesagt habe; dasselbe erwarteten sie auch bei der Wahl der
Schäfer und Schaffner. Die wachsenden Unruhen und betörenden Schlagworte aus
der Nachbarschaft über dem Rhein brachte seit 1789 der „welsche Wind" auch
leicht über den Strom, ins offene Rebland. Sie weckten mit alten Forderungen
auch neue Begehren und Beschwerden: u. a. die Ab-Lehnung der Pacht in der
Bamlacher Au an „Fremde" zugunsten ihres einheimischen Nutzens, das Abstellen
der herrschaftlichen Schafweide, welche ihre knapp gebotene Holznutzung noch
mehr beeinträchtige und schädige, weiter die Abschaffung des lästigen Vogtweins
und der Fasnachtshühner. Als besonders ärgerlich galt die Schaftriebsgerechtigkeit
der Herrschaft für die beiden ohnehin landarmen Gemeinden, welche den Bamlacher
Weidgang mit 300 Schafen, den zu Rheinweiler mit 200 Tieren besetzen
konnte und je nach Bedarf von den beiden herrschaftlichen Stollen (= Familienzweigen
) von Bamlach und Rheinweiler wahrgenommen wurde (A 3).

Mit diesem Bittgesuch an die Herrschaft verbanden die beiden Gemeinden erneut
die Ablösung des ungeeigneten und ärgerlichen Amtmannes Ludwig Heinrich
Schleich, welcher nicht nur die Justiz (das Recht), sondern auch die Geschäfte als
Aktuarius „liederlich" verwalte. Um der „Confusion" in seiner Amtsstube, der
Unordnung bei den „wie Stroh aufgeschütteten Amtsakten und Schriften" abzuhelfen
, sei es dringend nötig, ein „tauglicheres Objekt" zu bestellen. Sie schlugen
dabei vor, als bessere Lösung bei der bisher überforderten Amtsführung eines Amtmannes
für beide Stollen künftig 2 Amtsleute anzustellen. Schleich wie sein
Vorgänger Schumacher seien zu sehr mit vielerlei Geschäften belastet gewesen:
neben der Verwaltung der Güter, Gefälle und Zehnten, der Schäferei, der Aufsicht
bei der Ernte, beim Dreschen und Herbsten, beim Aufschütten der Früchte auf
den Kasten, beim Einkellern des Weines, beim Verkauf und Verrechnen der
Früchte und des Weins u. a. m.

Die der Herrschaft vorgelegte Beschwerdeschrift war vom Vogt Johann Dannmeyer
6 Bürgern „des Gerichts", 2 Geschworenen und 53 Bamlacher Bürgern
unterschrieben.

Nach dem Lüneviller und Pariser Frieden; 1801 und 1815

Ansprüche und Beschwerden der Rheinufer-Gemeinden von Basel abwärts,
wurden von den umwälzenden Ereignissen und geschichtlichen Folgen der napoleonischen
Epoche (1796—1815) überrollt und von der Säkularisation und den gegenseitigen
Verträgen zwischen Frankreich und Baden überholt. Die Ablösung der
kleinen Feudalherrschaften mit ihren altüberlieferten Herrenrechten über Land
und Leuten in ihren ererbten und verliehenen Territorien zugunsten der größeren
Einheit im großen Stiefel zwischen Rhein, Bodensee, Neckar und Main im Großherzogtum
von „Napoleons Gnaden" brachte de facto die Lösung der gegenseitigen
herrschaftlichen Pflichten und Rechte auch in der Herrschaft Rotberg zu

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