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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
39.1977, Heft 1/2.1977
Seite: 111
(PDF, 42 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1977-01-02/0113
Bamlach und Rheinweiler unter der neuen badischen Flagge und Hoheit. Das
Lehen wurde den Herren formal weiter bis 1866 erneuert, während nacheinander
von den Gemeinden die Fronlast, die Bodenzinsen und Zehnten abgelöst wurden.
Auch die Bamlacher mußten sich mit dem höheren Bescheid, zunächst nach dem
Lüneviller Frieden (1801) abfinden, der alle Ländereien jenseits des Haupt-Stromes
aus dem Bann von Bamlach und Rheinweiler den jenseitigen Gemeinden Niefern
und Klein-Landau mit allem Nutzen zusprach. In den Nieferner Bann fielen
somit das dem Rotberger Förster Nußbaumer verliehene Erbgut rund um das
Forsthaus: In den Nieferner Bann fielen: 6 Jucherten und 1 Viertel Gelände,
weitere 53 Juch. und 3 Vtl., insgesamt 122 Juch. 3 Vtl. Matten, Gelände und
unbebaute Ländereien, so:

der Lang-Grund, 2/3 mit Dorn und Va mit Weißholz (Weiden) bewachsen,
das Erlen-Grien, je Vs mit Dorn und Weißholz;

in den Landauer-Bann:

der Aukopf mit je 1 2 Dorn und Weißholz,

das Ober- und Nieder-Grien, je 1'2 Dorn und Weißholz,

das Caspar-Köpfli-Grien mit '2lz Dorn und V/3 Weißholz,

das Wolf-Grien und das Gießli-Grien, beide vom Wasser umflossen und vom
Rhein bedroht.

Der Verlust des Gebiets wurde mit 3050 Livres taxiert. Beschränkt wurden aber
den geschädigten Gemeinden weiterhin gewisse überlieferte Weide- und Holzrechte
zugestanden. Jedoch blieb deren Nutzung erschwert. Deshalb verkaufte
Friedrich Aug. von Rotberg 1804 auf dem Au-Kopf und Au-Grien 18 Holzlose
an Bürger von Klein-Landau, während die Bamlacher notgedrungen ihr Vieh
auf die Griene ehnedra zum Weiden schickten, was aber zu diesen Zeiten wenig
empfehlenswert war: in der Nähe der Au-Mühle und des Forsthauses hatten die
Franzosen eine Redoute (Schanze) gebaut und über den Rhein 2 Brücken gelegt,
nach deren Bau von Rotberg wieder erheblichen Schaden anzeigen mußte. Der
Förster Nußbaumer zeigte bei Rotberg die beiden Bürger Fridlin Meier und
Michel Kummlin als Holzfrevler an; sie wurden zu 36 Stunden Arrest ins „Hüsli"
und zu 30 xr. verurteilt. Die „Turmstrafe" mußte allerdings ausgesetzt werden,
weil die obere Stube im Turm für den Wächter vorbehalten, der untere Raum aber,
zu feucht und kalt, nicht geheizt werden konnte. Sie sollten besser später (wohl im
Sommer) eingetürmt werden. Weiterhin meldete auf einer umfangreichen
Namensliste der beauftragte Förster von drüben eine große Anzahl anderer Holz-
und Weidfrevler an, nunmehr aber an das Bezirksamt Kandern, das die Anzeige
an das zuständige Forstamt leitete.

Der Pariser Friede (1815) stellte den alten Rechts- und Besitzstand vor 1801
wieder her; dabei wurde aber die alte Rechtsunsicherheit nicht beseitigt. So erklärte
die Gemeinde Bamlach gegenüber dem Baron von Rotberg am 23. Mai 1817
feierlich ihre Ansprüche nach den überlieferten Verträgen auf Schutz und
Schirm ihrer Rechte, wie auch sie sich an ihre vor „Gott und der Gemeinde geschworenen
Pflichten ihrer Herrschaft" gegenüber hielten. „Will die Gnädige
Herrschaft die alten heiligen Verträge nur kennen, sie aber Ihrerseits nicht erfüllen
, dann sei es hohe Zeit, diese nach dem Gesetz zu vernichten, damit auch
ihre Schuldigkeiten aufzuheben, ansonsten ihre stark mit Bettlern angefüllte Gemeinde
dem Zerfall nahe" sei. Sie gebiete ebenso „Achtung und Ehre der Bürger
für die Herrschaft, wie sie von Ihrer Seite Achtung" vor ihren Bürgerrechten
erwarte. So der Bamlacher Vogt Benedikt Sturz! —

Gleichzeitig richteten die Bamlacher ein Gesuch an ihr nun zuständiges
„vielgeliebtes Bezirksamt" mit der Bitte um Erneuerung ihrer alten Rechte, die
Nutznießung des Holzes, des Weidgangs und des 56 Jucherten großen Feldes

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