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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
39.1977, Heft 1/2.1977
Seite: 122
(PDF, 42 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1977-01-02/0124
seien diese von der Rheinweiler Seite nur verhöhnt und sogar mit Schlägen bedroht
worden, als sie in ihren Gießen, im Matte-Pfädli, im Loch gefischt hätten. Die
Rheinweiler wurden angeklagt, zur Zeit des Salmenfangs vor Tag, also bei Nacht
(wohl mit „Zündeln" und dem Ger) im Bellinger Bann „herumgeschwärmt" zu
sein und ihnen dabei alle Fische vor der Nase weggefangen zu haben, vorab beim
„Eisen" -). Die Rheinweiler konterten: Im vollen Rhein ist das Fischen alle Zeit,
außer der Lachswaid erlaubt; in den Gießen sei dagegen zwischen Michaelis
(29. Sept.) bis Mathis-Tag (25. Febr.) das Fischen dort verboten. Außerhalb dieser
gebannten Zeit dürfe auch dort gefischt werden, wenn das Wasser durchlaufe und
befahren werden könne.

Im übrigen habe ihnen der Herr von Andlau nichts zu befehlen. Die Lachswaid
blieb den Fischern von Bellingen und Rheinweiler innerhalb ihrer alten Grenzen
im alten nunmehr französischen Hoheitsgebiet auch nach 1801 gestattet, so sie sich
an die Gebote der französischen Landesgesetze hielten. Dafür hatte jeder Fischer
9 frz. Thaler und einen 10—12pfündigen Lachs der Behörde im Elsaß zu zinsen,
weiterhin mußte er wie bisher seiner Herrschaft von Rotberg den 1. und jeden
weiteren 3. Fisch, der auf der rechten Seite gefangen wurde, abliefern; dafür pauschal
bis zu 8 Pfd. Hechte, Karpfen oder Barben und 6 Pfd. Schuppfische für die
herrschaftliche Küche.

Folgende Fischer hatten die Lachswaid gepachtet:

1813/17: Dossenbach, Sepp, Jakob; Wenk, Peter; Dick, Peter; Schwarz, Joseph;

Schillig, Joseph, der Vater.
1833 versteigerte von Rotberg das ganze Fischwasser im „Lehn" 9) beim Kapellen-

Grien im Rheinweiler-Bann für 3 Jahre um den Anschlag von 4 fl; gesteigert

hatte bis 9 fl der Fischer Peter Wenk.
1824 bat der Kleinkemser Stabhalter Johann Häberlin Herrn von Rotberg um

die Erlaubnis, im Entengrund winters über auf Entenfang stehen zu dürfen

und versprach, 14 Enten ins Schloß zu liefern. Er begründete sein Gesuch mit

den vorangegangenen „stürmischen Kriegszeiten im elenden Kleinkems" und

mit seiner kranken Frau 10).

Aus den Reihen der Rheinweiler Fischer bewarben sich auch Männer, die als
„Schiffer" sich zusätzlichen Verdienst erhofften und vor allem Weinfrachten talwärts
beförderten.

Wie alle diesseitigen Dörfer, die einst „gheb" am Wasser lagen und mit wenig
Land zum Anbau gesegnet waren, wie die Nachbarorte obendran, Märkt, Istein
und Kleinkems, war auch Rheinweiler auf Gedeih und Verderb mit dem Rhein,
seinen Launen und Gaben schicksalhaft verbunden. Die Fischerei bot in allen
diesen Dörfern die Hauptnahrung und gelegentlichen Verdienst. Bis zur Tulla'-
schen Korrektion (1876) widmeten sich viele Einwohner hauptberuflich diesem einträglichsten
Erwerb am Ort; danach und vor allem seit der Wasserarmut und
zunehmenden Vergiftung des Restrheins nach der Ableitung in den französischen
Kanal nahm das Urgewerbe auch in Rheinweiler bis zum völligen Verschwinden
ab, die Waidlinge verschwanden mit den Garnen an den Borden. Nur noch vereinzelt
kommen die Enkel ans Wasser, um mit Glück einige „Schwänze" mit dem
Galgenbähren zu fangen.

Anmerkungen und Quellenhinweise:

1) GLA/69von Rotberg A; 1672; Jan. 30. (Register S. m 99)

2) Fischenz bedeutete: 1. das herrschaftliche Regal, 2. das Recht zu fischen, 3. die örtliche
Abgrenzung der Fischwaid.

3) GLA/von Rotberg A; 1424; Nov. 17. Ofen (Reg. S. m 51/52).

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