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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
39.1977, Heft 1/2.1977
Seite: 137
(PDF, 42 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1977-01-02/0139
rhein und Oberrhein gekommen. Vom Jahre 1238 wird in einer Legende 6) erzählt,
daß Günterstaler Nonnen auf Grund einer Erscheinung versucht hätten, ihr Kloster
in die Nähe von Oberried zu verlegen. Doch nach sechs Jahren soll sie der Abt
von Lützel wegen mancherlei Schwierigkeiten in der unwirtlichen Gegend wieder
nach Günterstal zurückgerufen haben. Unter den Nonnen sind in der Legende
auch solche von Rheintal erwähnt, was aber nicht belegt werden kann. Das Rheintaler
Kloster lag wohl im Feldberger Bann, hatte aber keinerlei Abgaben an die
Kirche in Feldberg zu entrichten. Auch die Markgrafen von Sausenburg-Rötteln
aus dem Zähringer Geschlecht, die im Jahre 1078 die Sausenbergischen Besitzungen
angetreten hatten, forderten keine Abgaben. Die von Karl dem Großen eingeführten
Zehntabgaben waren zunächst auch nur für Arme und Reisende bestimmt.
Wie oben gesagt, war das Kloster zu einigem Besitz auch im Umkreis, vor allem
zwischen Neuenburg und Freiburg gekommen. Eine Bulle, ausgestellt von Papst
Innozenz IV. bestätigt um 1245, — wahrscheinlich zwischen September 1245 und
Januar 1246 — dem Kloster Rheintal nach der üblichen Einleitung die Privilegien
, Rechte und Besitzungen des Klosters, und „bestätigt im besonderen die
Besitzungen worauf Kloster und Kirche stehen mit allem Zubehör, den Hof zu
Ambringen und allem Zubehör, Erbe und Eigene zu Neuenburg, Erbe und Eigene
in Buggingen, den Hof zu Schliengen mit allem Zubehör, Erbe und Eigene in
Neuenburg und Sappenheim und zu Freiburg Reben, und was das Kloster hat zu
Hach (bei Auggen), an Matten, Weingärten, Äcker, Feld, Holz, an Wasser,/
Mühlen, Wegen, Pfaden mit allen Freiheiten". Es werden alsdann noch „Zehentfreiheit
und Asylrecht gewährleistet wie für andere Klöster unseres Ordens" 7).

Zu Feldberg gehörten auch einige Leibeigene in Mauchen und Liegenschaften
in Vögisheim „diesseits des Bachs", (weil „jenseits" zu Badenweiler zählte), die
mit den Klosterhöfen in Rheintal einige Zeit dem Klosterschaffner in Mauchen
zinsen und zehnten mußten. Demnach war das Kloster nicht arm. Auch wird
gesagt, die Äbtissin Hedwig habe dem Grafen Konrad von Freiburg, dem
Schutzherrn des Klosters, viel Geld vorgestreckt. Um die Klosterfrauen aus der
Einsamkeit des entlegenen Tales zu bringen und um sie unter den Schutz der
Festung Neuenburg zu stellen, schenkte ihnen dieser Graf Konrad im Jahre
1255 ein Grundstück in der Nähe von Neuenburg außerhalb der damaligen
Dörfer Ober- und Untermüllheim „an dem leviron", am Grenzbühl, unter Zustimmung
des Bischofs zu Konstanz. Die Urkunde über diese Schenkung und
über die Verlegung des Frauenklosters von Rheintal-Feldberg nach Müllheim
beginnt:

„Omnibus praesentem paginam inspecturis Chunradus comes et dominus de Friburch
subscriptae rei noticam cum salute!"

Die deutsche Übersetzung lautet etwa:

„Allen denen, welche von der gegenwärtigen Urkunde Einsicht nehmen, gibt Konrad,
Graf und Herr von Freiburg, Kenntnis von unter beschriebener Sache, mit Gruß! Das
gegenwärtige Geschlecht und die künftige Zeit soll wissen, daß wir unser in Müllheim
gelegenes „an dem Lewiron" genanntes Grundstück unserer ehemaligen Herrschaft der
in Christo ehrwürdigen Aebtissin Hedwig und dem Konvent der Zisterzienserschwestern
des Klosters in Rheintal zum Heil unserer Seele und der unseres Vaters und unseres
Bruders übergeben haben zum freien und friedlichen Besitz auf Ewigkeit. Wir verzichten
auf das Eigentumsrecht daran, auf die Hörigen und jegliches andere Recht, das uns jetzt
oder später zukommen könnte, vollständig und wollen, daß die Schwestern, die zur Zeit
darin sind und nach der Art und Regel des Zisterzienserordens dem Herrn — (folgende
Zeile unleserlich) — unter den Schein unseres Schutzes kommen oder unter Vorgabe
anderer Notwendigkeiten, wie sie derartige Personen oft umstricken. Vielmehr, wie
Ord en und gegenwärtiges Privilegium es erfordern, sollen sie Kraft unserer Freigebigkeit
in aller Freiheit sich jedem solchem Zwang widersetzen, so jedoch, daß auf demselben
Grundstück zur Ehre des Herrn und zum Gottesdienst ein Bethaus und ein Schwesternkonvent
nach der Regel der Abkömmlinge des Zisterzienserordens errichtet werde. Wir
fügen noch im Interesse der Schwestern und ihres Ordens hinzu, daß, wenn jemand von
unseren Leuten oder sonst jemand von seinen beim Kloster liegenden Gütern zu dessen

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