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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
39.1977, Heft 1/2.1977
Seite: 139
(PDF, 42 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1977-01-02/0141
gennenbach" haben es im Jahre 1428 beschworen, „daß alle die Güter, die gen
alten Rintal in den hof gehören, den herren von münster (Hach) gen öchein
(Auggen) Zehenden söllent, usgenommen 4 jucharten acker und matten und ein
zweitel acker, liegen ze alten Rintal, und etlich güter, liegen zem alten Rintal
in ettern (Garten, Hofreite), die sollen nit zehenden gen öchein" 9).

Mit „herren von münster" dürfte „das Münster" bei Hach gemeint sein, von
dem die Sage erzählt, wo bis in unsere Zeit die „Hacher Chilbi", die Kirchweihe,
am dritten Sonntag nach Ostern, Jubilate, unter großer Beteiligung gefeiert
wurde. Die Johanniter hatten im 14. Jahrh. unterhalb des Dörfchens Hach eine
gotische „Matthis-Kapelle" errichtet, die 1556/57 evangelisch wurde und bis um
1740 gestanden hat. In Hach saßen im 12. Jahrhundert die Herren von Hach auf
ihrem Hofgut mit einem „festen Turm" dabei, die Abgaben an Sankt Peter, das
zähringische Hauskloster, entrichteten. Im Mittelalter kam das Gut an das reiche
Neuenburger Patriziergeschlecht der Brenner. Hach war erst selbständig und kam
dann an Auggen. Die „Hacher Linde", im 14. Jahrh. genannt, war ein Grenz-
und Gerichtsbaum und mußte nach dem Ersten "Weltkrieg gefällt werden; berüchtigt
war in deren Nähe der Hacher Galgen, der schon 1356 erwähnt, bis
1812 am „Hacher Rank", an der Banngrenze von Müllheim stand 10).

Drei Pächter auf den drei Klosterhöfen

Nach dem furchtbaren Dreißigjährigen Krieg war die Ordnung noch lange
nicht hergestellt. Als Feldberger ohne zu fragen im Ebnet-Wald holzten, beschwerten
sich die Rheintaler Pächter, die dafür zinsen mußten, und die Obrigkeit
mußte für sie ein Machtwort sprechen. Daraufhin verbaten sich die Pächter
auch das ungeschriebene Recht der Feldberger, im Wald mit Roß und Vieh auf
die Weide fahren zu dürfen. 1548 werden die Pächter Bleß Brunner, Fuchs und
Christian Schuemacher genannt n). Im Jahre 1611 übernahm Hans Schumacher
von Feldberg für sich und seine männlichen Erstgeborenen von Lützel den einen,
vorher von dem verstorbenen Hans Ruf bewirtschafteten Hof im Filial Rheintal
lehensweise von „Johann, von Gottes Gnaden Abt und Prior von Lützel", wie
es im Lehensbrief heißt, „um unseres gemeinen Gotteshauses besseren Nutzen
willen mit allen den jetzigen darinstehenden Gebäuden, zusamt denjenigen, was
noch künftig darauf erbaut werden möchte, samt Gärten, Äckern, Matten, Reben,
Hanfbünden bis auf sein tödliches Ableben". „Sodann bei 60 Juchert Holz samt
Wunn und Wayd" (diese in Gemeinschaft mit den beiden anderen Lehensmännern
). Der Hof soll „nit stukweis anderwärts verliehen werden", sondern nur
die Genannten sollen ihn „inhaben, besitzen, bauen, nutzen, nießen, gebrauchen
und damit nach Erblehensbrauch und Landrecht handeln, schalten und walten;
doch die Behausung, Scheuern, Ställe und alle Gerechtsame, wie sie jetzt im Wesen
sind und noch da erbaut werden möchten, in gutem Bau und Ehren erhalten, erbauen
, bessern und nicht schwächen, daneben die Wälder vor Abgang behüten",
besonders durch weidendes Vieh und Holzfäller. Als Zins waren von dem Hof
jährlich abzugeben „in des Schaffners zu Neuenburg sichere Hand und Gewalt",
„ohne unsere oder unseres Gotteshauses Lützel Kosten und Schaden, nämlich 6
Pfund Stäbler in breisgauer, gangbarer, guter, unverrufener grober Münz und
derselben Währung"; ferner „jährlich 1 Saum unverfälschter weißer Wein". Endlich
sollte der Lehensträger jederzeit des Gotteshauses Lützel „Nutzen, Frommen
und Fürstand fördern, vor Schaden warnen und ihn wenden und den Hof nach
bestem Vermögen und in alle andere Wege zu gutem Bau und Ehren bringen",
keinen Markstein versetzen, nichts verpfänden, vertauschen, sonst sollte der Hof
an Lützel zurückfallen. So wahrte Lützel seine Rechte im alten Rheintal, nachdem
das Kloster schon vor 250 Jahren nach Müllheim verlegt worden war. Im
gleichen Jahr 1611 wurde Schumacher von dem „edlen, gestrengen, festen" Landvogt
vereidigt, wie im mit dem Siegel von Abtei und Konvent Lützel versehenen
Lehensbrief festgehalten ist.

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