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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
39.1977, Heft 1/2.1977
Seite: 143
(PDF, 42 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1977-01-02/0145
aus der Stadt begeben unter Nachlaß von Gläubigern, des Fürstentums und Herrschaften
zu deren Schaden und Nachteil. Deshalb sei Arrest anzulegen über seine
Hab und Güter, was von Obrigkeit wegen geschehen und „Curatores" darüber
verordnet worden seien. Ludwig Wolff von Habsperg, der sich nicht auffinden
lasse, solle nach dem Beschluß vom 6. Juni vor einem Rechtstag am 1. September
1573 Gelegenheit haben, vor dem Statthalter und den Räten selbst, oder durch
Anwälte nach Notdurft gehört zu werden.

Bei diesem Rechtstag solle „der Procurator zu Pforzheim, Michael Blumen-
hawer" angehört werden über alle Schuldforderungen, die mündlich und schriftlich
vorgebracht werden könnten. Zunächst gehe es um das Gut und Klösterlein
Rhintal in der Herrschaft Badenweiler, für das Landvogt Wolffen von Habsperg
500 Gulden anbezahlt und weitere 1000 Gulden in den Werksaal in Freiburg
hinterlegt habe. Aber der Kauf sei bis dahin noch nicht gerichtlich geschrieben
worden. So hoffe man, daß dieser Betrag samt den aufgelaufenen Kosten
zurückerstattet werde, oder aber, daß das Kloster und Gut den Erben verbleiben
würde.

Der „ewige Kau ff vom Hof zu Basel"

Auch ging es noch um einen weiteren Verkauf, der 1570 von Ludwig Wolff
von Habsperg getätigt worden war. Es handelte sich um einen Hof zu Basel
„mit allen seinen Begriffen, Gebäuden und Gerechtigkeiten", den von Habsperg
an Peter Eberhardt von Roß zum selben Preis verkauft hatte, wie er diesen
erworben, nämlich „um Siebentausend und Fünfhundert Gulden, jeden zu 15
Batzen gerechnet". Von Roß solle „also bar und ohne Verzug" 1500 Gulden vorlegen
, jedes weitere Jahr ebenfalls 1500 Gulden und das Hundert mit fünf
Gulden verzinsen bis zur Abzahlung. Der Kaufvertrag „dieses ewigen Kauffs"
war am 6. Juni 1570 in Konstanz angefertigt und mit dem Insigel des Landesfürsten
versehen worden.

Die Beteiligten beim Rechtstag 1573

Zum Rechtstag am 1. September 1573 waren erschienen vor dem Statthalter,
dem Kanzler und den Räten „Peter Eberhardt von Roß, Michael Textor, der
Rechten Doctors, der Procurator zu Pfortzheim, Michael Blumenhawer, Hanns
Hartmann von Habsperg für sich selbst, unser Amtmann zu Badenweiler, Rudolf
von Newenstein für Burkhart Stören von Störburg, Magister Wolffgang Munny
für Eitelhannsen von Plivingen, Hanns Jacob Gut als Anwalt der Anna von
Mandach geb. Hallerin von Hallenstein Wittibin, der Hühnervogt von Knü-
lingen für seine Frau Sabine von Habsperg, der Vogt zu Lörrach Bartlin Häbich
für sich selbst, Georg Winterthawer von Straßburg für Dr. Hanns Jacob Niethammer
und Seuverin Winkhler, Bürger zu Kenzingen für sich selbst". Weil der
Landvogt Ludwig Wolff von Habsperg im Jahre 1544 das Gut und Kloster
Rhintal dem Abt Niclaus von Lützel abgekauft hatte, machten die Gläubiger
obiges Angebot.

Zum Rechtstag erschienen auch „der wohlgelehrte Magister Conrad Schräg,
Hofprocurator zu Lützel", der im Namen des jetzigen Abtes Rudolf Lützel ein
Schreiben auf Schloß Hachberg übergeben hatte mit der Bitte, dieses Schreiben
auf dem Rechtstag dem Recht und der Billigkeit wegen vorzulesen. In diesem
Schreiben wird gesagt, daß der Abt und der Konvent zu Lützel nach dem Ableben
von Abt Niclaß festgestellt hätten, daß von diesem an Ludwig Wolff von
Habsperg das Kloster Rheinthaal mit allem Zugehörigen ohne Wissen und Bewilligung
des Konvents zu Lützel in Ewigkeit pfandweise übergeben worden sei.

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