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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
39.1977, Heft 1/2.1977
Seite: 146
(PDF, 42 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1977-01-02/0148
Auf der Titelseite der guterhaltenen Urkunde steht: „Deß Gotts Haußes Lützel
Eigentümlich Lehen Undt Zinß Gueter Berain des Closters Rheinthal Anno
1668. — Und von Merckelbach beginnt auf der ersten Seite: „Deß Durchleuchtigsten
Fürsten u. Herren Fridrichen Marggraffens zu Baden Und Hachberg,
Landgraffens von Sausenberg, Graffens zu Sponheim Und Eberstein, Herrens zu
Röttlen, Badenweyler, Lahr Und Mahlberg etc. (Als) Meines Gnädigsten Herren
Verordtneter Rhat Und bey seiner Fürstl. Herrschaft BadenWeyler bestalter
Ober-Ambtman Jos Johann Georg von Merckelbach, bekenn (ich) Und Thue
Kund öffentlich mit diesem Libell" —, daß im Jahre zuvor „der Hochwürdig
Und Geistlich Herr Bernhardin Abbt des löbl. Gottshaußes Lützel Und Maulbrunn
, auch Ihre Königl. Majestät zu Frankreich Parlaments zu Metz Rhat etc.
hat anbringen lassen", daß eine Renovation und Erneuerung über die Güter des,
„dem Herrn Abbten eigenthumlich zugehörigen Closters Rheinthal in dem Ober
Anbtsflekhen Mülheim, Zwing Und Baan herumliegenden eigenthumliche Lehen
Und Zinß Güttern, Zenten Und Gefälle" vorgenommen werden solle. Das Gut sei
seit Jahren nicht bereinigt worden und manches davon sei von Tag zu Tag
mehr in Vergessenheit geraten und könne verloren gehen.

Von Merckelbach habe mit Hilfe seines Renovatoren Gabriel Scherer, genannt
Willipert, und der Herren Hannß Michel Boller, des Rats zu Neuenburg, des
Wülly Vogts, Alt Marty Wülly, Martin Fricken, Fridli Nothstein, Jacob Walcher,
Alt und Jung Hannß Zöllins und anderer mehr, teils die Ältesten des Gerichts
und von der Gemeinde, mit Ernst, Fleiß und Vernunft diesen Berain aufgestellt,
so wie es von Posten zu Posten folge.

Der erste Eintrag lautet: „Erstlich das Closter Rheinthal sampt der Kirchen,
Haus, Hoff, Schewern, Ställ und Gärten, wie es innerhalb der Ringmauer
umbfangen ist" mit allem was zu Recht dazu gehört, „zu Nieder Mülheim
außerthalb dem Dorf gelegen". „Sieben Jucharten Matten daran ziehen das Land
auf und nieder, landauf sind sie ein Anwanden, landab der Mittlere Runß, gegen
Rhein an Neuenburger Wittwe Gut, gegen Wald an das Closter (anstoßend)".
Es folgt „Posten um Posten", zusammen rund 85 Hektar Liegenschaften
(1 Juchart = 36 Ar). Die Äcker gehören in die obere, mittlere und niedere Zeig
(Zeige = Ackerland in der Dreifelderwirtschaft). Es sind nur 9 Hektar Matten
und 1,25 Hektar Reben aufgeführt. Aber es sind noch weitere 5,75 Hektar
Matten und Beigärten und rund 2 Hektar Reben eingetragen, die das Kloster
wohl selbst genutzt hat. Acht zum Kloster gehörende Höfe mit Haus, Gärten und
Zubehör sind in Müllheim „oben im Mülheimer Dorf gelegen", „oben im Nieder-
mühlheimer Dorf", „zu Niedermülheim unden im Dorf", „zu underst im Mülheimer
Dorf", „oben im Dorf bei der Kirchen", „mitten im Nieder Mülheimer
Dorf". Außerhalb hatte das Kloster je einen Hof in Hügelheim, in Nieder- und
Oberweiler und etwas Liegenschaften in Zunzingen. Der Zins mußte mit Geld,
dazu oft mit einem halben bis fünf Hühner entrichtet werden. Nur zwei Pächter
zinsten mit einem und einem halben Saum Wein (150 und 75 Liter), einer mit zwei
Sester Roggen. Eugenius Wülly zinst z. B. jährlich „von Hauß, Hoff und allem
Begriff, sampt Trotten, Schewern, Ställen und allem zugehörendem, Mitten im
Nieder-Mülheimer Dorf gelegen — — an Geld Acht Zehen Schilling stebler.
Gelt = 18 sch. stebl.". „Der Baanwart in Niederweiler zinst von dem Baan
daselbst 2 Muth Roggen, 2 Muth 1 Sester Habern und 2 Saum Wein."

Vom Wald wird gesagt „Item die Waldung so vier Und Dreysig Jucharten
haltend Und Zu Zweyer Posten lauth alten Berains begriffen, ist bereits vor
Hundert Jahren dem Gemeinen Wald ein Verleibt Worden". Am Schluß der
Aufstellung sagt von Merckelbach „alle beschriebenen Güter, Gärten, Äcker,
Matten und Reben sind durchaus zehntfrei", die Pächter hatten keinen Zehnten an
Naturalien zu entrichten. Und Oberamtmann von Merckelbach bekräftigt, dieser
Berein sei mit allem Fleiß über die Kloster Rheintalischer Güter und Bodenzinse,
auch deren Anstöße und Marken von dem Vogt Wülly und den Richtern zu
Müllheim bereinigt, beschrieben, vom Papier auf Pergament übertragen und mit

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