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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
40.1978, Heft 1/2.1978
Seite: 112
(PDF, 40 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1978-01-02/0114
dessen Existenz nichts „Weiteres hat erheben lassen" 38). Zu dem Dinghof von
Mappach hat F. Schülin zwei Rodel von 1374 und 1429 veröffentlicht, welche er
als „Dinghof-Rodel" bezeichnet39). Da diese jedoch keine Rechtsnormen enthalten,
sondern Güterbestand und Zinshöhe festhalten, dürfte die speziellere Benennung
Güter- oder Zinsrodel zutreffender sein, weshalb sie nicht in das hier gestellte
Untersuchungsfeld fallen.

Die Basler Korporationen und Klöster — wie beispielsweise: St. Clara40),
Gnadental41), St. Leonhard 4ä) nannten umfangreichen Güterbesitz im Markgräfler-
land ihr Eigen. Abgesehen vom St. Alban Kloster 43), vom großen Spital 44) und
vom Deutsch-Ordenshaus 45), betrieben sie aber ausschließlich reine Rentengrund-
herrschaften 46).

Auf Grundbesitz des adeligen Damenstiftes Säckingen stieß man im 14. Jahrhundert
im rechten Rhein- und im Wiesental sowie auf dem Hotzenwald, im
Breisgau, in der Ortenau, auf der Baar, im Fricktal, im Jura, im schweizerischen
Mittelland, im ostschweizerischen Alpenland um Glarus, am Zürichsee und im
oberen Rheintal47). Verwaltungsmäßig gliederte sich die Säckinger Grundherrschaft
auch in Dinghofverbände, von denen in dieser Arbeit die Dinghöfe zu Stetten
, Schliengen und Zell48) Beachtung verdienen würden. Zwar sind uns von den
Dinghöfen in Schliengen 49) und Zell 50), nicht aber von Stetten 51) Dingrodel tradiert
worden, dennoch sind sie hier unberücksichtigt geblieben. Denn um diese
Rechtsquellen verwerten zu können, müßten sie zum einen im Gesamtumfang der
Säckinger Grundherrschaft untersucht werden, wie es weitgehend erschöpfend schon
F. Jehle durchgeführt hat52). Zum anderen stammt der Dingrodel von Schliengen
aus einer Abschrift aus dem 17. Jahrhundert53) und ferner ließe sich auch vom
heutigen Verständnis des Markgräflerlandes her streiten, ob man Zell noch dazu
rechnen dürfte M).

Damit ist aber das Netz der Grundherrschaften über das heutige Markgräfler-
land noch nicht vollständig ausgespannt, welches darzustellen nur insoweit beabsichtigt
war, als es sich, geleitet von der Suche nach Dingrodel, ergeben hat. Deshalb
wäre lediglich hinzuzufügen, daß das Kloster St. Margarethen zu Waldkirch

(38) J. Bader, Urk. u. Reg. üb. d. ehem. Hochstift Basel'sche Landvogtei Schliengen, in
ZGO 18, Seite 476

(39) F. Schülin, Mappach, Seite 52/53

(40) vgl. dazu: V. Gerz v. Büren, Gesch. d. Clarissenkl. St. Clara, Seite 107 ff

(41) vgl. dazu: B. Degler-Spengler, Das Clarissenkl. Gnadental, Seite 35 ff

(42) vgl. dazu: B. M. v. Scarpatetti, St. Leonhard, Seite 141 ff

(43) siehe Seite 129 ff

(44) siehe Seite 134 ff

(45) siehe Seite 140 ff

(46) vgl. auch: u. a. F. Schülin in: Das Markgräflerland Jg. 29 Heft 2, Seite 4 ff und
K. Seith in: Das Markgräflerland Jg. 17, Seite 95 ff und Jg. 18, Seite 1 ff

(47) F. Jehle, Gesch. d. Stadt Säckingen, Seite 51 ff

(48) derselbe, a. a. O., Seite 51, 66 bis 71 mwN

(49) J. Bader in: ZGO 17, Seite 374 f

(50) T. Humpert, Gesch. d. Stadt Zell i. W., Seite 292 ff (vgl. auch die Abschnitte:
„5. Dorf und Dinghof Zell", Seite 79 ff und „6. Abgaben und Dienste". Seite 121 ff)

(51) O. Deisler, Stetten, Seite 73

(52) F. Jehle, a. a. O., Seite 193 ff

(53) siehe oben Fußnote 49

(54) vgl. u. a.: P. Rottler, Zell i. W. — Grenzort zwischen Vorderösterreich und Markgrafschaft
, a. a. O., (dessen Titel unsere Zweifel schon berechtigen)

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