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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
40.1978, Heft 3/4.1978
Seite: 334
(PDF, 42 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1978-03-04/0120
Quellenhinweise:

GLA 375/Zugang 1902 Nr. 53, Fase. 25 und 26
GLA Abt. 375/Zugang 1909 Nr. 97, Fase. 40
GLA Abt. 229/Tegernau Con. 2, Fase. 64
GLA Abt. 229/Bürchau, Fase. 15 979
GLA Abt. 229/Neuenweg, Fase. 73 411
GLA Urk. Abt. 11/482; 1278; V. 9.

(Vergl. hierzu: Roller/Blätter aus der Markgrafschaft Schopfheim 1927/Regesten S. 93)

Landrecht für das Großherzogtum Baden mit den Einführungs-Edikten aus dem Jahre

1810/Verlag Bensheimer-Mannheim 1865, S. 89/Schülin; 1974 Chronik von Brombach.

S. 1158—1160 (Maße und Gewichte)

Welsch-Weis; Markgräflerland 1/2 1972, S. 45 und 51

ebd.; Markgräflerland 1/2 1974, S. 76—84

ebd.; Markgräflerland 1/2 1978, S. 61—68, 71—79, 81—84

Gerichtsprotokollbücher Bürchau/Tegernau, GA Tegernau und Bürchau

Censur- und Kirchenbücher des Kirchspiels Neuenweg; Pf. A. Neuenweg

Ausgestorbene Berufe in Auggen

von A. Gugelmeier (t)
1. Der Nachtwächter

„Loset was i euch will sage!" Johann Peter Hebel gibt in seinem Gedicht
„Wächterruf" die Gedanken eines durch die dunklen Dorfgassen schreitenden
Nachtwächters in seiner Art wieder. Wir kennen seine Gestalt aus alten Bildern,
am besten aber in Pfarrer Nutzingers „Hanspeter", wie er nachts den Kirchhof
betritt.

Er ist ausgestorben, der verantwortungsvolle Beruf des Dorfnachtwächters. Der
Türmer hoch oben über der nächtlichen Stadt und der Nachtwächter in den stillen
Gassen hatten keine einfache Aufgabe. Während ersterem vor allem die Feuerwache
oblag, hatte der dörfliche Kollege auch die Eigenschaft eines Polizisten.
Aus diesem Beruf ist, soweit die Akten Auskunft geben, die Ortspolizei hervorgegangen
. Nicht nur eine Person versah im hiesigen Ort den Dienst. Im Mai 1827
wurden gleich sechs Auggener Bürger als „Polizei-Wächter" in Pflicht genommen.
Dem Schreiben des Großherzoglichen Bezirksamtes nach muß es ihre Aufgabe
gewesen sein, in den Gasthäusern Feierabend zu bieten. Es war darin ausdrücklich
bestimmt, „daß Sommer und Winter nicht um 11 Uhr, sondern um 10 Uhr in
allen Wirtshäusern Feierabend gemacht werden mußte und zwar in der Art, daß
um 10 Uhr gewarnt, und wer um V4 auf 11 Uhr im Wirtshaus noch betroffen, zur
Strafe gezogen wird". Von den Straf gebühren erhielt der anzeigende Wächter ein
Drittel als Prämie. Erst 1842 erscheint neben den Nachtwächtern ein „Polizeiwachtmeister
" mit einer Besoldung von 16 Gulden jährlich. Der Dienst des Nachtwächters
ging im Sommer bis 3 Uhr und im Winter bis 5 Uhr früh. Auch im
„Wächterruf" läßt Hebel ihn rufen bis „d'Glocke het Drü gschlage". In einem
Dienstvertrag von 1858 wurde dem Nachtwächter Johann Georg Läubin ein
Jahresgehalt von 40 Gulden genehmigt, zahlbar in vier Quartalen. Die letzte Verpflichtung
eines Nachtwächters erfolgte am 16. April 1909.

Wie in allen Berufen wird es gute und schlechte Nachtwächter gegeben haben,
Schwätzer und Verschwiegene. Er wird des Nachts so manches erspäht und erlauscht
haben, was nicht für alle Ohren bestimmt war, Liebesgeflüster und Gardinenpredigten
. Er wußte auch wo Krankheit und Sorge daheim waren. Er
kannte die Frühaufsteher und solche, die nie einen Feierabend bekamen. Wenn
er auch nicht überall sein konnte, so dürfte dem Dieb das Handwerk doch erschwert
worden sein, wenn er wußte, daß der Nachtwächter sein Amt ernst nahm.

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