Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
41.1979, Heft 1/2.1979
Seite: 29
(PDF, 39 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1979-01-02/0035
Weller, Karl und Arnold „Württ. Geschichte im südwestdeutschen Raum" Stuttgart/Aalen
1972

Wellmer, Martin „Die drey oberen Herrschaften" in Das Markgräflerland, Vorträge des

Alemannischen Instituts, Bühl 1969
ZGO, Zeitsdirift f. d. Geschichte des Oberrheins (ZGO) Bd. 29

Zahlreiche weitere Ortsgeschichten und Ortssippenbücher von Auggen bis Wollbach, und
Universitätsmatrikeln von Basel bis Wien.

Bemerkungen zu „Grundherrschaften im
Markgräflerland ..."

in Heft 1 2 1978 dieser Zeitschrift
(Diss. von Jürgen Springwald)

von Chr. M. Vortisch

Diese Dissertation ist eine reditshistorische Arbeit. Sie fußt in der Hauptsache
auf den Texten der dargestellten Dingrödel und auf einschlägiger Literatur, nicht
aber — und das kann und darf man ihr nicht zum Vorwurf machen — auf einem
Studium von dort- und bevölkerungsgeschichtlichen Quellen. Daraus ergibt sich
für den Historiker, der sich mit Bevölkerungsgeschichte befaßt, ein Mangel: die
Arbeit sieht die untersuchten Texte der Dingrödel isoliert, nicht im Zusammenhang
mit den jeweiligen örtlichen Verhältnissen außerhalb der Dinghöfe, dem
Stand der Gemeindebildung und das heißt gleichzeitig dem Stand einer gewissen
Selbstverwaltung, deren Anfänge wir fast überall in der Oberen Markgrafschaft
(und auch in deren Nachbarschaft) im Laufe des 14. Jh. beobachten können 1).
Wir sind überzeugt, daß dieser Mangel sowohl in Freiburg wie in Tübingen erkannt
worden wäre; daß dies an der Universität Würzburg nicht der Fall war,
mag daran liegen, daß im Fränkischen die historischen Verhältnisse wieder etwas
anders liegen und die alemannischen mehr oder weniger nur aus der Literatur
bekannt sind. Hier soll nun der Versuch gemacht werden, der Arbeit einige Bemerkungen
nachzuschicken, die dem Zusammenhang mit der Gemeindebildung
gelten. Dabei sollen der Übersichtlichkeit wegen nur einige Punkte herausgegriffen
und auf Vollständigkeit verzichtet werden.

Welches sind nun die Punkte, die wir für ergänzungsbedürftig halten, von denen
wir also meinen, daß wir sie nicht nur als Teil eines internen Dinghofrechtes sehen
dürfen, sondern in ihrem Zusammenhang mit der Umgebung? Es sind dies die
Begriffe

Vogt (vgl. S. 125 ff.) Bann + Bannwart (S. 122, 135 ff.)
gebursami (vgl. S. 123 ff. und 162 f., 171)
einung (vgl. S. 122, 162)

und evtl. andere Begriffe und Wendungen, die Rechtsbeziehungen der
Dinghöfe zu Personenkreisen außerhalb des eigenen Rechtskreises erkennen
lassen, mindestens andeuten.

Der Vogt

Im Abschnitt „Der Vogt" ist stets nur von der Funktion eines einzigen Vogtes
die Rede, der, welche ein Vogt in allen Fragen von Schutz und Schirm gegenüber
dem Gotteshaus und dem Dinghof hat. Diese Funktion der Kastvogtei ist ur-

29


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1979-01-02/0035