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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
41.1979, Heft 3/4.1979
Seite: 212
(PDF, 31 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1979-03-04/0016
heim für 60 Mark Silber den Johannitern. Weitere Verkäufe und Schenkungen in
Pleitersheim von verschiedenen Seiten folgten in den nächsten Jahren.19)

Um 1276 legte Markgraf Heinrich von Hachberg den Grundstein zu dem späteren
Aufschwung des Dörfchens, aber auch zu den Streitigkeiten um die landesherrliche
Zugehörigkeit. Er verschenkte das Dorf Heitersheim samt den dazugehörigen
Jurisdiktions-, Bann- und Vogteirechten. In der Urkunde von 1297, in der
seine Söhne Heinrich und Rudolf von Hachberg die Schenkung bestätigen, heißt es:
„. . . omne bannum, advocatiam, seu jurisdictionem, sive consisteret in mero
imperio vel mixto, in causis criminalibus et civilibus quae sibi competebant seu
competere poterant ex quacumque causa jure seu titulo qualcumque, in villa
dicta Heitersheim eiusque banno seu districtu super hominibus, advenis seu
indigenis ibidem, cum servitutibus, angariis seu perangariis quibuscumque sibi
debitis." 20). 1297 schenkten die Markgrafen Heinrich und Rudolf von Hachberg
auch das Dorf Gündlingen dem Orden: „ . . . omnem jurisdictionem . . . quae
nobis competunt, vel comptere poterunt — ex beneficio, seu feudo Imperiali seu
Regali." 21)

Diese vollkommene Schenkung eines reichsunmittelbaren Grafen mit allen Rechten
beweist nicht nur der Wortlaut der Urkunden, sondern auch die Tatsache,
daß uns von den Hachbergern nie mehr irgend welche Ansprüche auf Heitersheim
und Gündlingen begegnen. Die Habsburger waren nicht die Nachfolger der Hach-
berger, sondern der Grafen von Freiburg. Österreich begründete später seine Ansprüche
weniger auf ursprüngliche Rechte, sondern auf Gewohnheit, wie wir
weiter unten sehen werden. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts hatte sich die
landesherrliche Gewalt bereits so gefestigt, daß der Breisgaugraf das Exemtions-
recht ohne Genehmigung des Königs ausübte. „Die Formel deutet mit Bestimmtheit
darauf hin, daß es sich um Verleihung der vollen Gerichtsgewalt handelte.
Die Gerichtsbezirke von Heitersheim und Gündlingen waren von dieser Zeit an
aus dem Landgerichtsverbande ausgeschieden." 22) Leitet man die Landeshoheit
von der Gerichtsbarkeit ab, so müßte den Johannitern die Landeshoheit rechtmäßig
zukommen. In Heitersheim und Gündlingen wie in den folgenden Ortschaften
wurden die Johanniter mit der Zeit auch zugleich die größten Gund-
besitzer. Die politische und gerichtliche Obheit war ja nicht identisch mit dem
Besitz des Bodens.

Das Dorf Bremgarten erhielten sie 1313 von dem damals ebenfalls reichsunmittelbaren
Herren von Staufen teils kaufs- teils schenkungsweise um 80 Mark Silber:
„Bremgarten das Dorff, das ich vom Reich zu Lehen hatte, mit Zwing und Bannen,
mit allen Gerichten, mit dueben, mit Frevelen 23) zweier hande Gerichte, es sie,
es gang ueber Lieb oder ueber Gutt mit Weegen und Strassen, und mit allen
Rechten und Dingen und Nutzen und Gewohnheiten, so Ich in dem vorgenanten
Dorffe, und desselben Dorffs Banne unziet har hatte, oder haben solte, han gegeben
. . ." 24)

Im Jahre 1315 kauften die Johanniter um 280 Mark Silber das Dorf Grießheim
ebenfalls von den Herren von Staufen: „Zu koffen han geben, ,das Dorff zue
Grißheim, unnd die Burg, und alle die Luethe, Wib, Mann, jung und alt.
. . . Diese vorgenante Luethe, unnd Gutt han Ich gegeben, mit allen Gerichten,
mit allen Rechten, unnd mit allen Nutzen unnd mit aller Gewohnheit, als ich sie
han hergebracht. Ich han sie ausser meiner Gewalt gelassen, und han dieselbe
gaistliche Luethe (Johanniter) gesetzt in Gewalt, unnd in nutzlicher Gewehr derselben
Luethe, unnd Guether, unnd Recht, unnd Nutzen." ss)

1371 endlich verkaufte der ewig in Geldnot sich befindende Graf Egon von
Freiburg das Dorf Schlatt an den Komtur zu Freiburg um 200 Goldgulden „mit
allem Rechte, unnd mit aller gewaltsame ... Es seyen Leuethe, Vogteyen, Gerichte
groß und klein, Duebe und Freveln, Zwing und Bann." 2B)

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