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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
41.1979, Heft 3/4.1979
Seite: 217
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(1594—1598) ließ die Metzgerordnung nicht befolgen unter der Berufung auf die
Reichsunmittelbarkeit. 48) Nur der römische Kaiser könne ihm Befehle erteilen.
1599 weigerten sich die Johanniter, ein Entschuldigungsschreiben des Prälatenstandes
an den Kaiser zu unterschreiben.49) Im selben Jahr und 1601 kam
niemand von Heitersheim zu den Landtagen, mit der Entschuldigung, daß der
Großmeister gestorben und der Kanzler abwesend sei.

Wippert von Rosenbach (1601 —1607) erschien dann wieder selbst zu den
Landtagen von 1604, 1605, 1607 oder sandte seinen Kanzler. M)

Unter Arbogast von Andlau (1607—1612) gab es zwar verschiedene Schwierigkeiten
mit dem Prälatenstand, die aber nicht die Landeshoheit betrafen. 13)

Bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts konnte man also das Großpriorat zu
Vorderösterreich zählen. Die Großprioren sind zu den Landtagen erschienen
und haben ihre Abgaben bezahlt. Daß ein Streit aber jeden Augenblick ausbrechen
konnte, zeigen die wiederholten Proteste der Fürsten, ihre Vorbehalte und
manche Nichtbeachtung wenn auch unbedeutender Patente der vorderösterreichischen
Regierung.

6.

Der Ausbruch des Streits und der Vertrag von 1630

1612 wurde Johann Friedrich Hund von Saulheim „Johanniter Obrist Meister
in teutschen Landen" (gest. 1635). Als er die Regierung antrat, herrschte seit
längerer Zeit Friede im Breisgau. Der Orden hatte von seinem alten Ansehen
noch wenig eingebüßt, und die Einnahmen des Fürsten waren beträchtlich. Nach
der von Ehrler veröffentlichten Schloßrechnung von 1585/86 standen 15 590
Pfund Einnahmen nur 9942 Pfund Ausgaben gegenüber, davon waren 7377 Pfund
Abgaben an den Fürsten selbst. Dem Haus Heitersheim blieb also noch eine
beträchtliche Summe übrig. So konnte Hund von Saulheim 1613 das Dorf Eschbach
um 40 000 Gulden kaufen. Wenn auch die Fürsten wie die anderen Mitglieder
der Stände bei der Steuerbewilligung knauserten, waren sie doch wichtige
Darlehensgeber für Österreich. Schuldforderungen des Großpriorates an Österreich
begegnen uns häufig in den Akten.

Hund von Saulheim war ein Mann, der klare Verhältnisse schaffen wollte. Für
die innere Verwaltung stellte er im Jahre 1620 eine Herrschaftsordnung des
Fürstentums auf, die im wesentlichen bis zur Auflösung des Priorats gültig war.
Daneben vernachlässigte er keineswegs seine eigentlichen Ordenspflichten. In
schweren Zeiten soll er täglich bis zu 600 Armen Brot und Wein gereicht haben.

Die Schätzungen wurden 1613 noch bezahlt. Im Januar 1614 ließ der Fürst den
prälatenständischen Syndikus Dr. Peter Schleher zur Abrechnung nach Heitersheim
kommen.52) Von da an zahlte er nichts mehr. Zu Ende des Jahres sollen
zwar die Heitersheimer Räte nach Ensisheim geschrieben haben, daß das Geld
noch auf Abholung warte, aber inzwischen war der Streit bereits offen ausgebrochen
. Hund von Saulheim hatte sich im Frühjahr geweigert, an einem von
Erzherzog Maximilian ausgeschriebenen Landtag zu erscheinen, weil er sich für
keinen Landsassen halte. Er schrieb am 6. Juni 1614 an den Erzherzog, der sich
aber nicht mit der Aufgabe der Dörfer einverstanden erklärte. Es entwickelte sich
eine umfangreiche Korrespondenz, in der immer wieder dieselben Argumente vorgebracht
wurden, die eine österreichische Deduktion 53) zusammenfaßt:
Der Großprior behauptete:

1. daß der Orden von vielen Päpsten, Kaisern und Königen, auch von dem
Haus Österreich Privilegien erhalten habe, durch die seine Residenzen, Kora-
tureien, Ordensgüter, Herrschaften, Gefälle und Einkünfte von allen Abgaben
befreit worden seien.

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