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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 1/2.1980
Seite: 46
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-01-02/0052
waren in Rheinland-Pfalz rund 2300 ha, in Hessen 400 ha und in Baden ebenfalls
400 ha bereinigt. In Württemberg und in Bayern dagegen wurden noch keine
Weinbergsflurbereinigungen durchgeführt 88). Hand in Hand mit der Bereinigung
kleiner und Kleinstparzellen sollte auch die Umstellung auf die reblausresistenten
Pfropfreben gehen. Die Aufgabe der Rebflurbereinigung ist es die Gegebenheiten
so umzugestalten, daß zusammen mit einer Landschaftspflege optimale Verhältnisse
für eine rationelle Bewirtschaftung der Grundstücke entstehen. Nach dem 2.
Weltkrieg kam es jedoch in den meisten deutschen Weinbaugebieten erst sehr spät
zu neuen Aktivitäten in der Flurbereinigung. Konservatives Denken der Winzer
verhinderte zunächst die zur Rebflurbereinigung notwendige vorübergehende Einschränkung
ihrer Eigentumsrechte. Die Bemühungen der zuständigen Behörden, der
Verbände und Genossenschaften, in Kenntnis der existenzgefährdenden Krise im
deutschen Weinbau, führten dann doch noch zu einer Entwicklung, die 1966 als
Ergebnis z. B. in Rheinland-Pfalz 28 0 o und in Baden-Württemberg 37 %> der Rebfläche
als bereinigt aufweisen konnte, wie die nachfolgende Tabelle zeigt 89).

Weinbaugebiete in

Gesamtfläche

im Ertrag

nicht zu

bereinigter

noch zu





stehende

bereinigender

Anteil

bereinigender





Fläche

Anteil



Anteil



ha

ha

ha

ha

ha

Nordrhein-Westfalen

5C

50

50





Hessen

3 265

2 831



1 340

1 925

Rheinland-Pfalz

56 700

47 900

1 800

16 200

38 700

Baden-Württemberg

19 300

15 248

6 052

7 209

6 039

Bayern

3 250

2 215

1 450

529

1 271

Saarland

40







40

zusammen

82 605

68 244

9 352

25 27S

47 975

In Baden war dieser Anteil jedoch wesentlich höher als in Württemberg 90). Bereits
im Jahre 1949 wurde im Regierungsbezirk Freiburg ein Plan erstellt, der für
die nächsten fünf Jahre in 23 Gemeinden Rebflurbereinigungen vorsah 91) und unter
anderem folgende Ausführungsbestimmungen enthielt: „Die Ausführungskosten
sind ganz von der Teilnehmergemeinschaft aufzubringen. Sie betragen bei
Rebumlegungen im Durchschnitt 450,— DM/ha. Sie können zur Hälfte von den
Beteiligten, soweit sie dazu in der Lage sind, als Hand- und Spanndienste abgeleistet
werden. Die andere Hälfte, Löhne für Facharbeiter, Baustoffkosten usw., muß
in bar aufgebracht werden. Die Beihilfemittel zur Förderung der Flurbereinigungen
betragen im Haushaltsplan 1949/50 80 000 DM und 1950/51 120 000 DM. Diese
Mittel sind zu verteilen, auf die in Arbeit befindlichen eigentlichen Flurbereinigungen
mit 60 000 ha und die 23 Rebflurbereinigungen mit 640 ha. Es werden also nur
die fünf größten Rebumlegungen eine ganz bescheidene Hilfe erhalten können 92).a

Diese Zahlen sind heute für uns unvorstellbar und waren doch zusammen mit
dem Mut der damaligen Grundstückseigentümer der Grundstein für eine anschließend
einsetzende Entwicklung in Baden und somit im Markgräflerland. Das Jahrzehnt
zwischen 1950 und 1960 war gekennzeichnet von Personalnot in den Flurbereinigungsämtern
und von Knappheit an Mitteln, so daß zunächst kaum Fortschritte
erzielt wurden, zumal die Eigentümer anfangs wohl eher an einer Wege-
erschließung als an echter Flurbereinigung interessiert waren und den Rebenaufbau
mit Pfropfreben oft erst beim Abgang der alten Bestände durchführten 93).

Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit der Flurbereinigungsämter und des Weinbau
- sowie des Verbandes Badischer Winzergenossenschaften kam es zu sogenannten
Aufbauabschnitten. Hier wurde der gesamte Rebbestand geräumt und nach den
Umlegungen bzw. den Planierungen neu angepflanzt. Es handelte sich jedoch um
relativ kleine Gebiete. Lageberücksichtigungen und das Teilhabenwollen der Win-

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