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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 1/2.1980
Seite: 74
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-01-02/0080
Man unterscheidet in Baden und somit auch im Markgräflerland selbstmarktende
und sogenannte Erfassungsgenossenschaften, die keine eigene Kellerwirtschaft
und Vertrieb haben. Als Vollablieferer sammeln sie die Trauben für die übergeordnete
Zentralkellerei. Die Selbstmarkter stehen mit der Zentralkellerei durch
Mindestquotenlieferverträge in einem verpflichtenden Verbund. Diese Quote liegt
im allgemeinen bei 10 °/o 151). In Jahren mit besonders hohen Ernteerträgen wird
aber weit mehr an die Zentralkellerei weitergegeben, da die örtlichen Winzergenos-
senschaften nicht über die entsprechenden Lagerkapazitäten verfügen, um sehr
große Ernten selbst zu lagern.

Als Mitglied der Genossenschaft ist der Winzer immer noch der selbständige
Traubenproduzent. Ausbau und Vermarktung sind an die Genossenschaft deligiert,
deren Träger die Winzer sind. 1972 waren 3800, das sind 85 •/« der Winzer, Genossenschaftsmitglieder
. Die Aufgabe der Winzergenossenschaft ist also, ganz im
Sinne von Raiffeisen, der Ausbau und die bestmögliche Vermarktung des Weines.
Konsumentenwünsche sind dabei zu berücksichtigen, was dazu führt, daß die Winzergenossenschaften
steuernd in die Betriebe eingreifen, was z. B. die Auswahl der
anzubauenden Traubensorten angeht. Die Geschäftsordnung der Genossenschaften
erlaubt diesen den Anbau bestimmter Rebsorten für ihre Mitglieder zu verbieten,
genauso wie den Anbau an ungeeigneten Standorten 152). Ein ganz direkter Eingriff
in den Weinbaubetrieb erfolgt durch die Lesepläne (siehe Abb. 56). Mitbestimmend
für den Qualitätsstandard der Weine, die die Winzergenossenschaften
produzieren, ist die Vollandienungspflicht, was besagt, daß die badischen Winzer
ihre gesamte Ernte abliefern müssen, die die Winzergenossenschaft ihrerseits auch
ganz annehmen muß. Dadurch soll offensichtlich verhindert werden, daß das minderwertige
Lesegut der Genossenschaft angeliefert wird und die hochwertigen Trauben
selbst vermarktet oder an den Handel verkauft werden. Qualitätsstabilisierend
wirkt sich auch der Auszahlungsschlüssel aus, wonach das Lesegut nach seinem jeweiligen
Mostgewicht honoriert wird. Unter- oder überdurchschnittliche Werte
bringen Preisab- bzw. Zuschläge.

Diese starke Staffelung ist sicher ein wirksames Mittel, um die Winzer zu Qualitätserzeugung
anzuregen, was wohl auch geglückt scheint, da die Produktion von
Tafelwein so gut wie keine Rolle spielt.

Trotz Preisstaffelung ergeben sich in etwa folgende Durchschnittspreise in DM
pro 1000 1 Most 153):

Der Verkaufspreis des Weines überschreitet den Auszahlungspreis der Winzergenossenschaften
um die Kosten der Verarbeitung, Rücklagenbildung und Gewinnausschüttung
. Außerdem ist der Verkaufspreis von der Preispolitik der Winzergenossenschaften
abhängig, die im Markgräflerland aufgrund ihrer Verfügung über einen
hohen Anteil der gesamten Ernte ein Preismonopol besitzen. Eine große Rolle
spielt dabei auch die Überwindung des Verkaufszwangs durch eine gut organisierte
Lagerhaltung. Die Kapazität der Keller beträgt dort heute insgesamt 350 000 hl,
davon ca. 90 000 hl Flaschenlager 134). Der Verkaufspreis eines Liter Weins entwickelte
sich bei den Winzergenossenschaften des Markgräflerlandes im Zeitraum
1950 — 1977 von 1,90 DM/1 auf 4,00 DM/1 und liegt damit beachtlich über dem
Bundesdurchschnitt von ca. 2,80 DM/1 155).

Rund 20 °/o werden an die Gebietsgastronomie verkauft. 20 % werden direkt
an den Endverbraucher abgesetzt und rund 60 °/o an den Lebensmittelhandel geliefert
. 85 °/o der Markgräfler Weine werden im mittel- und nordbadischen Raum

Sorte

Müller-Thurgau
Gutedel

Gewürztraminer

1968
1 100

1 200

2 600

1977
1 400
1 600
3 200

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