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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 1/2.1980
Seite: 99
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-01-02/0105
Firne oder ein Luftton, der in Verbindung mit dem Hervortreten des Alkohols
besonders bei trockenen Weinen oft sehr störend wirken kann. Da trockene Weine
vielfach unbesehen ihres Alkoholgehaltes auch als Diabetikerweine getrunken
werden, muß darauf hingewiesen werden, daß viele trockene Weine einen
Alkoholgehalt von weit über 80 g/1 — dies ist die Grenze, welche für Diabetiker
empfohlen wird — aufweisen. Gerade die bereits genannten Burgundersorten
kommen bei trockenem Ausbau an die 100 g-Grenze heran. Alle Weine, die nicht
trocken ausgebaut werden und deren Zuckergehalt durch die Gärung aufgebraucht
ist, werden heute mit einer entsprechenden Restsüße, die aus unvergorenem
Traubensaft der gleichen Sorte und Qualität besteht, versetzt. Da bei vielen
Menschen verschiedener Altersgruppen Traubenzucker empfohlen oder sogar ärztlich
verordnet wird, ist ein restsüßer Wein wesentlich unbedenklicher als vielfach
von Kritikern der heutigen Kellerwirtschaft dargestellt. Die Dosierung des Restzuckergehaltes
kann, wie vielfach geschehen, nicht über Prozentanteile oder über
den Daumen Anwendung finden. Sie muß vielmehr gesehen werden als dienende
Restsüße, integriert in das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Säure, des
Alkoholgehaltes, des Extraktes und der Bukettstoffe, welche zur Gesamtdarstellung
der Sorte und Qualität beitragen. Die Erkenntnisse der heutigen Kellerwirtschaft
garantieren unter Berücksichtigung der bereits genannten Maßnahmen
für den gesundheitlich unbedenklichen Ausbau unserer Weine. Wie der Wein
getrunken wird, trocken, harmonisch oder lieblich, diese Entscheidung sollten wir
allein dem Weingenießer überlassen. Zum Wohl!

Die Entwicklung des Rebanbaus in der
Gemarkung Schwörstadt

F. W. W. Klein

Mit den Römern kam der Obst- und Weinbau in unsere Landschaft. Wir wissen
, daß Jupiter als Schirmherr des Weinbaus gleich dreimal im Jahr gefeiert wurde
. Das erste Fest fiel auf den 19. August, an dem die Weinlese offiziell eröffnet
wurde, es folgte der 11. Oktober mit einer Probe des vorausgegangenen Jahrganges
, und am 23. April des darauffolgenden Jahres kam es zum Einbringen des
Weines. Alle diese Festtage waren aber zugleich auch der Venus gewidmet, die
als Beschützerin der Weingärten galt.

Die Alemannen, die nach dem Rückzug der Römer das Land besiedelten, vernachlässigten
zuerst den Rebanbau, erst später begannen sie den Wein zu schätzen
und intensiver anzubauen. In der „Lex Burgundonium" wurde um 500 erstmals
der Weinbau bei den Alemannen erwähnt, der unter den Franken eine bedeutende
wirtschaftliche Rolle spielte. Der Wein kam unter Karl dem Großen und seinen
Nachfolgern unter die Obhut der Reichsgesetze. Bei Weil und Riehen wurden Rebgüter
bereits um 751 erwähnt, im Aargau jedoch erst später. In der Schwörstädter
Gemarkung dürfte sich demnach der Rebanbau zwischen dem 9. und 12. Jahrhundert
entwickelt haben, da sich die Abhänge mit vorwiegend südlicher Lage für den
Anbau geradezu anboten. Die nachweislich erste Weingülte wurde Anfang des
14. Jahrhunderts gezinst.

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