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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 1/2.1980
Seite: 117
(PDF, 39 MB)
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Kleinbasier Pfarrers Andreas Merian und stand nun zum Verkauf an. Dabei
riet der Obervogt Leutrum dem Markgrafen, er solle die Merianschen Reben
erwerben, denn es wäre gut, wenn man die Fremden aus dem Lande brächte,
da sie sich gegen die Lasten immer wieder sperrten und davon befreit sein
wollten (12). Aus Briefen des Grenzacher Stabhalters Christoph Naber und des
Oberamts Lörrach von 1738 an den Markgrafen geht dann hervor, daß „Basler
und andere Fremde" fast die Hälfte des Bannes in Besitz hatten und deshalb
nicht zur Abgabe des Trottweins herangezogen werden konnten (13).

Seit dem 15. Jahrhundert befand sich auch schon der Große Weinzehnte des
Dorfes in Basler Besitz. Hier soll kurz dargestellt werden, wie dieser bedeutendste
Weinzehnte in die Hände des Klosters St. Klara von Kleinbasel gelangt ist:

Im Jahre 1450 verpfändete Wilhelm von Hachberg-Sausenberg den Großen
Weinzehnten samt der dazugehörigen Trotte und allen Rechten sowie mit dem
Vorbehalt der Wiedereinlösung an Adelberg von Bärenfels. 1477 wurde dieser
Zehnte dann von Konrad von Bärenfels, dem Sohn Adelbergs, mit Einwilligung
des Markgrafen Rudolf IV. von Hachberg-Sausenberg für 220 Gulden an die
Klosterfrauen von St. Klara weiterversetzt. Nach dem Tode Konrads versteigerte
man zur Deckung seiner großen Schulden auch den Großen Weinzehnten. Infolge
?ines gerichtlichen Urteils von 1488 wurde dieser den Basler Klarissen als den
Meistbietenden für 150 Gulden zuerkannt. Dies war aber mit der Bedingung
verbunden, daß sie dem Pfarrer von Grenzach alljährlich 14 Saum Kompetenzwein
abgeben mußten und dem Markgrafen das Recht der Wiedereinlösung
verbleiben sollte. Im Jahre 1512 erteilte Markgraf Christoph I. den Basler
Kartäusern die Erlaubnis zur Ablösung des Weinzehnten für 150 Gulden, wogegen
die Klosterfrauen von St. Klara als deren Inhaber Einspruch erhoben.
Nach einem jahrelangen Streit traten dann 1517 die Kartäuser von ihrem
Anspruch zurück. Ein unparteiisches Schiedsgericht sprach sich schließlich 1527
zu Gunsten des St. Klaraklosters aus, das allerdings als solches nicht mehr bestand.
Der Urteilsspruch bestimmte, daß der Große Weinzehnte nur mit 1100 Goldgulden
abgelöst werden könne. 1756 erfolgte dann schließlich unter Markgraf Karl
Friedrich diese Ablösung, wobei 3300 Gulden Reichsvaluta bezahlt werden mußten,
was etwa 1100 Goldgulden entsprach (14).

Aus einer Aufstellung von 1592 geht hervor, daß 273/4 Jucharten Reben
zu diesem Großen Weinzehnten gehörten, was umgerechnet etwa 10 ha ergibt (15).
(100 Jucharten = 36ha). Wenn man bedenkt, daß z.B. im Jahre 1699 die
gesamte Grenzacher Rebfläche 26 ha umfaßte, was 52 °/o der bebauten Gemarkungsfläche
ausmachte (16), so kann man feststellen, daß zeitweilig mehr als
ein Drittel aller Reben unter den Großen Weinzehnten fiel.

Im 15. Jahrhundert erbrachte dieser Zehnte im Durchschnitt etwa 80 Saum
Wein pro Jahr, also rund 12 000 Liter (1 Saum = 150 Liter). Zwischen 1710
und 1730 sanken diese Durchschnittswerte dann auf etwa 37 Saum oder
5500 Liter (17).

Dieser Rückgang der Weinerzeugung hängt z. T. auch mit der damals aufkommenden
Vorliebe für Rotwein zusammen, weshalb die Grenzacher Bauern
unter Markgraf Karl Wilhelm (1709—1738) ihren Rebbau zum großen Teil
auf roten Burgunderwein umstellten. Neben Basel war die französische Garnison
Hüningen ein Hauptabnehmer dieses Weines, so daß man eine gleichbleibend
gute Nachfrage annehmen konnte (18). Doch 1778 wird der Rentkammer zu
Karlsruhe bekannt, daß die Bauern von Grenzach die Rotweinstöcke meistens
ausgehauen hätten. Auf Anfrage teilt dann der Obervogt Sonntag mit, daß
sich der Geschmack am Wein gänzlich geändert habe und daß kaum mehr ein
Glas roter Wein verlangt werde. Noch im gleichen Jahr gestand dann der Markgraf
den Bauern von Grenzach das Recht zu, die Rotweinreben entweder aus-
zustocken oder stehenzulassen (19).

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