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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 1/2.1980
Seite: 140
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-01-02/0146
man sich genötigt, mit Beizug des ehrsamen Ausschusses eine neue und allgemein
gültige Bergordnung zu machen, wobei diese Versammlung beschlossen hat:
Die Vorlese solle wie ehemals nur einen Tag dauern, wobei auch die beiden
Bammerte ihre eigenen Reben lesen dürfen, damit sie bei der allgemeinen Lese
desto fleißiger über den Rebberg und die schädlichen Freveltaten Aufsicht
führen können. Auch durfte jeder seine roten Rebstöcke, wie bisher üblich, auch
an diesem Vorlestag herbsten, vorbehaltlich, daß niemand dadurch geschädigt
werde. Diese Bergordnung bezeichnet auch die Einteilung in 4 Bergabschnitte, in
denen nur nacheinander geherbstet werden durfte. Der 1. Berg beginnt am
Klotzenrain, dem Rüttiweg nach auf die Stapfei, weiter dem Weg hinter der
Kirche nach bis an den Kehreweg und hinauf bis an den Graben, hinter den
Weingärten vorbei bis an den Rank.

Der 2. Berg verläuft vom Zey-(Säu-)weg dem Totenweg nach bis an die
Stapfei, von da in die Mauernbrünnligaß bis an Kehreweg, mit Einschluß des
Fucherains, der Länge nach, die auf den (Wachsetal-) Graben stößt, samt dem
niederen Hartberg, bis an den Fußpfad in den Hartberg.

Der 3. Berg beginnt im hinteren Schöntal, und zieht sich bis zur neuen Rebgaß,
dieser nach bis zum Hohlenweg, dem Baselweg hinten nach bis auf den Kehrenweg
und den oberen Fuchsenrain, dem Wachsental und dem Neugsetz, bis zum
Pfad in den Hartberg.

Der 4. Berg beginnt ob der neuen Rebgaß und dem Baselweg und umschließt
alles übrige.

Die nächst verbriefte Herbstordnung von 1835 verkündet zusätzlich, welch
großer Schaden das Traubenschneiden zum sog. „Körbliswein" verursacht und
daher mit 3 fl Strafe und Confiscation der Trauben geahndet werde.
Alle Bürger, welche Trauben von ihren Ländereien nach Basel auf den Markt
bringen möchten, sollten sich für die Träger beim Bürgermeisteramt einen
Erlaubnisschein abholen, der aber nur für den Tag der Ausstellung gelte.

(GA Huttingen VII/1; 1800—1912)

2. Aus Istein wird am 9. August 1853 der Karlsruher Zeitung geschrieben: Wer
hätte geglaubt, daß der Stand des Weinstocks um diese Zeit so wäre, wie er
jetzt ist! Bei den drei vorangegangenen nassen Jahren und dem äußerst kalten
Frühjahre mußte man zur Annahme kommen, daß nicht nur ein äußerst geringer
Weinertrag zu erwarten, sondern auch noch zu besorgen sei, daß in Folge
der Nässe die meisten Rebstöcke völlig zu Grunde gehen würden. Edlere Sorten
wie Ruländer, schwarze Burgunder, Traminer, zeigten von ihrer ersten Entwicklung
an bis zum Eintritt der Blüthe einen äußerst krankhaften Zustand.
Und jetzt haben sich solche, — einzelne unheilbare Stöcke abgerechnet — in
einem Zeitraum von 6 Wochen gänzlich erholt und prangen gegenwärtig in
einer Frische und Traubenfülle, die Bewunderung erregt. Eine schnellere und
gleichartigere Blüthe, von welcher die Güthe des Weines größtenteils abhängt,
als die diesjährige, wird kaum jemand erlebt haben. Sie begann am 28. Juni
und war am 10. Juli auch in den geringeren Lagen zu Ende. Und seit dieser
Zeit, welch eine freudige Zunahme von Tag zu Tag. Insbesondere sind die
Krachgutedel ausgezeichnet, bereits ausgewachsen, bis Ende August wird man
überall reife Trauben antreffen. Wir zählen, sofern uns der Himmel fortan
günstig ist, auf einen „1849-er". (Oberländer Boten Nr. 96 Montag den 15.
Aug. 1853) (Beilage zum Verkündigungsblatt)

Rötteln-( Haagen )

Einst zierten die sonnige Südwesthalde des Schlosses die „Hofreben", „Herrenreben
im Fronberg" und der Weingarten, etwa 12 Jucherten Reben. Sie wurden

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