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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 1/2.1980
Seite: 144
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-01-02/0150
der Herbstschreiberei. Es nennt von 1739 bis 1802 herrschaftliche Bestimmungen
zur Organisation des Zehnteinzugs beim Herbstertrag der Rebberge. Außerdem
erfahren wir für diese Zeit fast vollständig die Namen der Herbstschreiber, der
Zehnt- und Trottknechte und der Fuhrleute. Wer nun meint, das interessiere
doch nicht, der irrt.

Die Namenlisten allein, die z. T. immer wieder die gleichen Leute nennen,
zeigen immerhin, daß auch Angehörige damals schon bedeutender Familien nichts
dabei fanden, sich als „Zehnt- und Trottknechte" und als Fuhrleute anheuern
zu lassen. Die Bezeichnung Knecht hatte damals offenbar keine, wie wir heute
sagen würden, „diskriminierende" Bedeutung. Und da die Protokolle der Abrechnung
für jede Vogtei von allen Beteiligten, auch den Fuhrleuten, unterschrieben
werden mußten, wir werden sehen warum, erfahren wir, wie es um
die Schreibkenntnisse des beteiligten Personenkreises damals stand. Das allein ist
schon recht aufschlußreich. Und zwischendurch lernen wir den Ertrag des herrschaftlichen
Weinzehnten kennen, die Kosten der Erhebung bis zur Hofküferei,
die unerhörte Genauigkeit der Rechnungsführung, wir erfahren Material- und
Gerätepreise, Tagelöhne und Wertansätze.

2. Der Weinzehnt

Die Hauptsteuerquelle im 18. Jh. war der Zehnte, dessen Erhebung im Laufe
einer langen Entwicklung von der Kirche z. T. auf den Staat übergegangen war.
Der Hauptzehnte wurde vom Ernteertrag an Korn und Weinmost erhoben.
Daneben gab es den Heuzehnten, den Blutzehnten (vom Vieh), den Kleinen
Zehnten (von anderen Acker- und Feldfrüchten) und den Etterzehnten von Obst
und Früchten, die in den Bündten und Dorfgärten gezogen wurden. In einer
Wirtschaftsform, in der der Warenaustausch über kurze oder weite Entfernungen
in der Hauptsache Luxusgütern galt (mit Ausnahme einiger wichtiger Rohstoffe),
war Geld knapp und der Umweg des Tauschs von Nahrungsgütern in Geld,
mit dem man Nahrungsmittel hätte kaufen müssen, höchst risikoreich, solange
eben das Wohl und Wehe der Bevölkerung von dem der Landwirtschaft abhing.
Aus diesem Grunde war es folgerichtig, daß der größte Teil der Entlohnung der
Beamten, der kleinen und großen, der staatlichen und kirchlichen, in Naturalien
erfolgte.

Es oblag dem Geschick der betreffenden Familien, den Teil an Frucht und
Wein, der für den eigenen Haushalt nicht benötigt wurde, zum rechten Zeitpunkt
zu versilbern. Holz und Wellen, Heu und Stroh dagegen waren meist dem
Bedarf entsprechend berechnet, die letzteren nur für Dienstpferde, versteht sich.

Die Steuereinnehmereien, wie die Geistliche Verwaltung, waren nur mit zwei
oder drei Schreibern und einem oder zwei Lehrlingen besetzt. Im Herbst jedoch
mußte innerhalb weniger Tage der Ertrag aller Rebberge in den Vogteien der
Herrschaft Badenweiler ermittelt und der zehnte Teil erhoben werden. Das geschah
wohlweislich nicht nach dem Trotten, sondern vorher. Die Trauben wurden
auf der Zehnttrotte verarbeitet und der Most an die Hofküferei geliefert.

Verantwortlich für die Erfassung und Abrechnung war der Burgvogt. 1728
bis 1731 waren schon zwei Herbstschreiber für die Vogteien Badenweiler und
Müllheim bestellt worden. Sie hatten ein detailliertes ordentliches Protokoll über
Ertrag insgesamt und den Zehnten zu führen und der Burgvogtei einzureichen.
1732 war diese Einrichtung aus unbekannten Gründen wieder aufgehoben, für
den Herbst 1739 jedoch auf Dauer neu angeordnet worden. Die Burgvogtei
Badenweiler begrüßte diese Maßnahme „allermaßen die Leuthe sich doch vielmehr
von einem Scribenten als nur allein ihren eigenen Mitbürgern denen Zehntknechten
förchten und in Acht nehmen müssen". D. h. vorher waren Mitbürger
als Zehntbeauftragte bestimmt worden, die die richtige Abgabe zu beaufsichtigen

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