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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 1/2.1980
Seite: 145
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-01-02/0151
und allein zu protokollieren hatten. In der neuen Verordnung wurde bestimmt
(1.9. 1739)

1. die Vorlese wird verboten, mit Ausnahme für diejenigen, die mit dem Zehnten
zu tun haben — denn sie konnten ja während des Zehntdienstes im
eigenen Rebberg nicht arbeiten — und ausgenommen die „ordinari Bannwarthe
".

2. daß die Rebberge nicht zugleich, sondern nur einer nach dem andern auf-
gethan werden solte,

3. daß niemand Trauben oder Most nach Hause führen dürfe, bevor nicht der
Zehent davon abgestattet sei,

„wodurch viele Schlaiche verhindert werden möchten". Damals war Oberamtsverweser
der Hofrat Saltzer, Schatzungseinnehmer Georg Fridrich Schenck und
Burgvogt E. F. Erhardt.

Im Jahr 1740 war „durch Kälte und Reif sehr großer Schaden an den
Reeben" und alles „erbärmlich anzusehen". In diesem Jahr wurde wegen des
schlechten Herbstes von der Regierung davon abgesehen, Wein auf die Schuldigkeit
der Untertanen anzunehmen. Die Burgvogtei ordnete für die herrschaftseigenen
Reben in Güttigheim an, sorgfältig das beste Lesegut auszusondern.
Bei der Erhebung des Zehnten erwartete die Regierung die Wahrung der herrschaftlichen
Interessen, jedoch auch mit dem Vermerk, man möge darauf achten,
keine unnötigen (und wohl auch keine unverhältnismäßigen) Kosten zu verursachen
. Offenbar hat man in diesem Jahr auf den Zehnten verzichtet, denn
die Akte berichtet nichts mehr dazu.

Von 1742 an erfahren wir fast alljährlich Ende September, wer als Herbstschreiber
für die Vogteien Müllheim und Badenweiler bestellt wurde, und daß
hier der Zehnte zu 3,4 der Regierung zustand, das vierte Viertel hatte der
Bischof von Konstanz zu beanspruchen. Auch politisch waren die Jahre nicht
ungestört, denn 1744 wurde über die Aussichten des Herbstertrags berichtet,
daß „zumahlen in Schallstadt und Wolffenweyler, wo alles voller Völcker und
Schantzer ligt, wann sie die Trauben (überhaupt) heimbringen, nicht einmal
werden trotten oder keltern können, mithin die wenigsten etwas davon bringen
werden. Indessen werden wir vor gnädigste Herrschafft von demjenigen, was
zu Faß gebracht werden kan, den Kelterwein zu erhalten suchen, in denen oberen
Vogteyen aber, wo bißher noch kein Schaden geschehen, wird man wegen ebenmäßiger
schlechter Zeitigung der Trauben vor 8 oder 10 Tagen keinen Anfang
machen." (Bericht nach Karlsruhe am 5. Oktober 1744).

3. liebgewänne

Einmal, im Herbst 1752, sind auch für Müllheim, Vögisheim, Ober- und
Niederweiler, Zunzingen, Britzingen und Dattingen einige Namen von Rebgewannen
aufgeführt. Für

Müllheim: Reggenhag, Silberg, Röthin, Riebberg, Hornberg,

Käferberg

Vögisheim: Grabenstück, Fäßlin, Nerrberg, Krottenstollen,

Sonnhalden, Rheintalerberg
Baden weiler: Schloßberg
Ober- und Niederweiler
zusammen: Pärrenberg
Niederweiler: Neuberg

Zunzingen: der große Berg, Rosenberg (dasselbe?)

Britzingen: oberhalb des Lörchenbühl, die Zuseck genannt,

Dattingen: der St. Jacobszehnt im Schaacken.

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