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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 1/2.1980
Seite: 151
(PDF, 39 MB)
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Chirurgus den Branntwein ohnehin für seine Profession benötige. Die Regierung
ging aber nicht darauf ein, Güntert solle sich mit den Gulden begnügen, die
Treber dagegen seien von der Burgvogtei zu versteigern.

Anmerkungen:

(1) Wer heute meint, das Wohl und Wehe der Bevölkerung hänge nicht mehr von der
Landwirtschaft ab, der denkt nur an Europa, denn für Indien, China, Afrika usw.
gilt dies nach wie vor, und indirekt deshalb auch für uns. Wenn wir uns immer
wieder mit dem ländlichen Raum befassen, geschieht dies nicht aus Nostalgie, sondern
im ausdrücklichen Bewußtsein dieser Tatsache.

(2) vgl. „Ländliche Schulbildung im 17. Jh. am Beispiel der Dörfer Auggen und Vögis-
heim" in Das Markgräflerland 3/4 1976 vom Verf.

(3) Die Zahlen betreffen die ungeteilten 4/4 des Zehnten.

a) Hier fehlen Angaben über die Transportkosten zur Hofküferei.

b) Diese 3 Posten erscheinen einmal getrennt in einer Aufstellung von Kosten, dürften
im übrigen aber in den Zahlen der Vogtei Badenweiler enthalten sein.

c) Diese Lohnkosten sind im Verhältnis niedriger als sonst. Dies ist wohl dadurch
bedingt, daß die Transportkosten nicht aufgeführt sind.

Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe, Abt. 108 571 Akten Badenweiler, Dienste.

Weil teilte Riehen den Beginn des Herbstens mit (um 1850)

Aus den Jahren 1850—1860 liegen im Archiv von Johannes Wenk, Riehen,
Mitteilungen des Bürgermeisteramts Weil an den „Geehrten Herrn Gemeinde-
Präsident in Riehen" über die Beschlüsse vor, mit denen der Beginn des
Herbstens im Rebberg mitgeteilt wurde. So lautete das Schreiben vom Oktober
1860 wie folgt:

„Hiermit zeige ich Ihnen an, daß bei der heute morgen abgehaltenen Gemeindeversammlung
, einstimmig beschlossen worden ist, daß der Herbstanfang
am Mittwoch den 17. d.M. in den Rebgärten, Donnerstag den 18.ten im ersten
Bezirk, Freitag den 19.ten im zweiten Bezirk beginnt, somit könnte dann in
unserer ganzen Rebgemarkung geherbstet werden. Im Fall aber bei der anhaltenden
regnerischen Witterung am Donnerstag nicht geherbstet werden könnte, so
geht erst am Samstag der zweite Bezirk auf.

Weil den 15.ten Oktober 1860 Hödel Bgmstr."

1858 war durch die Weiler Gemeindeversammlung beschlossen worden, die
Rebgemarkung in zwei Bezirke einzuteilen, der eine von der Röregaß vor dem
Schlipf, der andere hinter dem Schlipf bis an die Gemarkungen Stetten und
Tüllingen.

Im Grunde war dies einfach eine nachbarliche Mitteilung an die Riehener, die
ihre Reben im Schlipf hatten. Man wollte so wohl Ärger und Mißverständnisse
vermeiden, damit kein Mitbürger auf die Idee kommen sollte, „aus Versehen"
ein oder zwei Ziilete des Riehemer Nachbarn mitzunehmen. Offenbar haben sich
die Riehemer Rebbauern diesen Herbstterminen manchmal angeschlossen.

Nur, davon (was man heute vermuten könnte) es habe sich bei diesen Mitteilungen
auch um Zoll- und Grenzfragen gehandelt, kann keine Rede sein.
Im 19. Jh. und bis 1914 haben diese Probleme in unserer Gegend keine Rolle
gespielt. (CMV)

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