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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 3/4.1980
Seite: 262
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-03-04/0056
Dorfent wicklungsrichtlinien

Förderungsmaßnahmen aus der Sicht des Landwirtschaftsamts Müllheim

von Jörg Hausamann

Die vom Ernährungsministerium vom 20. 11. 1979 erlassenen neuen Dorfentwicklungsrichtlinien
sollen dazu beitragen, den eigenständigen Charakter der ländlichen
Orte zu erhalten und entsprechend den gegenwärtigen und künftigen Erfordernissen
zu gestalten. Ziel der Dorfentwicklung ist, die Lebensbedingungen im
Dorf zu heben, insbesondere

— die Wohnverhältnisse vor allem in den alten Ortslagen zu verbessern

— das Ortsbild dorfgemäß zu erhalten oder zu gestalten

— den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr im Ort und zum Ort dorf- und bedarfsgerecht
zu führen

— den Verkehr im Ort mit den Wohnbedürfnissen abzustimmen

— Freizeit- und Erholungseinrichtungen zu schaffen

— zur Erhaltung der Arbeitsplätze im Dorf beizutragen

— Gewerbe, Landwirtschaft, Handwerk, Handel und freien Berufen ausreichende
Grundbedingungen anzubieten

— unentbehrliche Infrastruktureinrichtungen zu begünstigen

— den Gemeinsinn zu stärken

— den Erwerb von Wohngrundbesitz durch Familien mit Kindern zu erleichtern;

— Schäden an Gebäuden durch längeres Leerstehenlassen zu verhindern

— ortsbildprägende Bausubstanz zu erhalten und einer dauerhaften Nutzung zuzuführen
— nicht mehr benutzte hinderliche Bauwerke oder Bauwerkteile zu beseitigen

— die Dörfer in ihre Umgebung landschaftsgerecht einzubinden.

Die Dorfentwicklung dient mittels einer gebündelten Förderung von Einzelvorhaben
einer umfassenden, auf das Dorf ganzheitlich ausgerichteten Verbesserung
der Lebensbedingungen.

Gefördert werden Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz
, natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften.

Förderungsvoraussetzungen

Vorhaben der Dorfentwicklung werden nur gefördert in ländlich geprägten Gemeinden
oder Ortsteilen mit dörflicher Siedlungsgrundstruktur, in Weilern und
landschaftsbestimmenden Gehöftgruppen und Einzelhöfen.

Die Vorhaben müssen Bestandteil einer umfassenden, ganzheitlichen Dorfentwicklung
sein und auf der Grundlage eines örtlichen Entwicklungskonzepts durchgeführt
werden. Die Ergebnisse der agrarstrukturellen Vorplanung sind einzu-
beziehen. Befindet sich die Ortslage in der Flurboreinigung oder ist sie vorgesehen,
ist das örtliche Entwicklungskonzept im Einvernehmen mit dem Flurbereinigungsamt
zu erstellen.

Im Rahmen der Dorfentwicklung können durch verlorene Zuschüsse folgende
Maßnahmen gefördert werden:

— Maßnahmen zur Verbesserung des Ortsbildes

— Maßnahmen zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse

— Freizeit- und Erholungseinrichtungen in und am Dorf und in der offenen Landschaft
— Umbau-, Erhaltungs- oder Verbesserungsmaßnahmen in bestehenden oder frf
werdenden Gebäuden für Gemeinden zur Verwendung zu öffentlichen Zwecken,

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