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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 3/4.1980
Seite: 005
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-03-04/0177
Die wichtigsten Bestimmungen des Augsburger
Religionsfriedens

Der Augsburger Religionsfrieden wurde am 25. September 1555 verabschiedet. Die
wichtigsten Bestimmungen lauteten:

1. Der Friede gilt nur für die lutherische und die katholische Konfession (später kamen
dann auch die Reformierten in den Genuß seiner Bestimmungen).

2. Die Untertanen müssen dem Bekenntnis des Landesherren folgen (cuius regio, eius
religio). Wer sich nicht zum Glaubenswechsel entschließen kann, dem steht nach
Verkauf seiner Güter das Recht auf Auswanderung zu. Nur Reichsstädte erhalten
religiöse Toleranz.

3. Geistliche Fürsten können nur als Privatpersonen ohne Folgepflicht ihrer
Untertanen und unter Verlust ihrer Herrschaft protestantisch werden (sogenannter
»geistlicher Vorbehalt«).

4. Die »Declaratio Ferdinandae« garantiert Adel und Städten in geistlichen Territorien
Glaubensfreiheit.

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