Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
43.1981, Heft 1.1981
Seite: 161
(PDF, 31 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1981-01/0163
Die »Blume« in Hügelheim

Schon 1688 als »Gemeindestube« und Gasthaus belegt.
Von Walter Küchlin

Wer auf der Bundesstraße 3 Hügelheim durchquert, dem fällt das Gasthaus zur »Blume
« als eines der besonders stattlichen Anwesen an dieser alten Heer- und Handelsstraße
auf. Es lag auf der Hand, daß es eine interessante Vergangenheit aufzuweisen hat. Umso
bedauerlicher empfand der Chronist die Tatsache, daß die archivalischen Quellen bislang
nur sehr spärliche Kunde vermittelten. Dieser Zustand änderte sich, als dieser Tage zwei
bisher unbekannte Dokumente, die Kopien eines Verkaufsprotokolls und einer Ehebe-
redung, entdeckt wurden. Ihr Inhalt ist in mehrfacher Hinsicht interessant. Einerseits
sind wir jetzt in der Lage, die Geschichte dieses Gasthauses bis 1688 zurück zu verfolgen
, andererseits gewinnen wir Einblick in den Vorläufer unseres Rathauses, die sogenannte
Gemeindestube.

Bis ins späte 19. Jahrhundert war es landauf und landab üblich, daß der Vogt, so nannte
man den Bürgermeister bis 1838, die Gemeindeakten und andere Amtsutensilien bei
sich zu Hause aufbewahrte. Gleiches galt für den Gemeinderechner. War jedoch eine öffentliche
Amtshandlung fällig, etwa eine Bürgerversammlung oder ein Notariatsgeschäft
, so begab man sich in die Gemeindestube, in welcher auch gewirtet wurde. Für
Hügelheim ist nun bemerkenswert, daß die Gemeinde vor 1688 — wie lange wissen wir
nicht — selbst im Besitz einer solchen »Gemeindestube* war. In den Akten des Generallandesarchivs
Karlsruhe existiert die Abschrift eines Kaufbriefes vom 3. Juni 1688, die
besagt, daß die Gemeinde dem Hügelheimer Bürger Friedlin Schmid »das der Gemeind
zugehörte Hauß, Hof, Scheiren und Stallungen, an der Straß gelegen, samt einer hinten
daran gelegenen halb Juchert Hanfland und Krautgarthen mit allem darauf stehendem
Recht und Gerechtigkeit, beständig würthen (Wirtschaft betreiben), oder wie solche
(Rechte und Gerechtigkeiten) namen haben mögen, wie solche Behaußung bis anhero
genoßen, auch darauf haftenden Zinß und beschwerden« (Lasten), für sechshundertfünfzig
Gulden verkauft hat.

»Daneben ist außdruckentlich angedingt worden, daß (der) Käufer schuldig seye und
leiden solle, daß jederzeit nach Belieben Gericht und Gemeind obbemeltem Hauß gehalten
werde, und das alles getreulich und ohne gefährde.«

Am 6. Mai 1755 läßt Frantz Schmid seine »wirths behausung sambt der Wirtschaftsgerechtigkeit
und noch weiterer zugehört... auf oberamtlichen Befehl, an unsers gnedig-
sten Fürsten und Herrn Stab vor versammleter gemeindt außrufen, diese wirthsbehau-
sung liegt außen an der landstraß unten im Dorf...« Einige Zeilen weiter können wir
dann lesen: »die gemeindt behaltet in diesem hauß ihre alte Gerechtigkeit vor, wie in dem
Kaufbrief gemeldet, welcher anno 1688 wo der Friedlin Schmidt der gemeindt daß hauß
abgekauft hat, ist außgeferdiget, daß... (sie) allezeit in diesem hauß das recht habe, gemeindt
zu halten...«

Johannes Meyer, Vogt von Seefelden, hat es schließlich im höchsten und letzten Gebot
für 2 910 Gulden erhalten. Das bestätigen mit ihrer Unterschrift: Mathis Mattlin, Vogt;
Johannis Herter, Stabhalter; Johannis Bürckelin, Stabhalter; Michel Heydt, Richter;
Mathis Schmidt, alt Stabhalter; Hanß Martin Rißmann, Richter. Der Titel Stabhalter
entspricht dem heutigen stellvertretenden Bürgermeister, der des Richters dem heutigen
Gemeinderat.

Wenn wir zunächst ein wenig verwundert darüber sind, weshalb ausgerechnet ein Seefelder
Vogt, der seine Gemeinde doch wohl nicht im Stich lassen will, dieses Anwesen für
eine so hohe Summe kauft, so löst sich das Rätsel bald. Am 17. September desselben

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