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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
43.1981, Heft 1.1981
Seite: 165
(PDF, 31 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1981-01/0167
Katasterbezeichnung »Weingarten«

Chr. M. Vortisch

Die Nachricht von dieser Vorschrift ist ziemlich bekannt geworden, obwohl man sagen
muß, daß öffentliche Reaktionen eigentlich nicht bekannt worden sind. Weil aber
das Problem doch aus mehreren Gründen ernst genug ist, möchten wir kurz darlegen,
wie es zur bedingten Rücknahme dieser für ganz Südbaden weltfremden Maßnahme gekommen
ist.

Drei Persönlichkeiten haben sich auf drei verschiedenen Wegen an den Innenminister
des Landes gewandt: Dr. Hans Erich Schott als Mitglied des Landtags und als Winzer
selbst direkt betroffen, Regierungs-Präsident Dr. Nothhelfer als offizieller Vertreter des
als Ganzes in seiner Sprache getroffenen badischen Oberlandes, und schließlich der
Wissenschaftsminister des Landes Prof. Dr. Engler, der schon lange unser Mitglied ist.
Nach anfänglicher Ablehnung hat der Innenminister - steter Tropfen höhlt den Stein -
dem Abgeordneten Dr. Schott mitgeteilt:

»Bei Gemarkungen des Regierungsbezirks Freiburg, bei denen das neue Liegen-
schaftskataster noch nicht aufgestellt ist, kann anstelle der Nutzungsart »Weingarten«
auch die Nutzungsart »Rebland« verwendet werden. Das Innenministerium wird die
Verwaltungsanweisung entsprechend ändern. Damit soll trotz gewisser Erschwernisse
des automatisierten Liegenschaftskatasters den Wünschen Rechnung getragen werden,
für Flächen, die dem Weinbau dienen, die bisher üblichen Bezeichnungen insoweit beizubehalten


Die Rücknahme ist also nur bedingter Art, weil sie nicht allgemein gilt, sondern an bestimmte
Voraussetzungen gebunden ist.

Die drei genannten Herren, Dr. Schott, Dr. Nothhelfer und Prof. Dr. Engler, haben
sich in der freundlichesten Weise in dieser Sache geäußerst und darum bemüht, den der
Landschaft entsprechenden Sprachgebrauch zur Geltung zu bringen. Ihnen sei hier unser
Dank ausgesprochen.

Dennoch ist die Sache ja noch nicht ganz vom Tisch, wie die Mitteilung des Innenministeriums
, Staatssekretär Ruder vom 24. November 1980, besagt.

Denn der Vorgang der sprachlichen Willkür, die hier von einer einzelnen Verwaltung
geübt wurde (und eben noch geübt wird) hat noch einige Aspekte, die wir in aller Deutlichkeit
nennen wollen, zumal sie auch wenigstens z. T. schon von den genannten Herren
angesprochen oder angedeutet worden sind:

1) Die Sprache dürfte, als Grundlage unserer wie jeder Kultur, in der Bundesrepublik
durch das Grundgesetz geschützt, Sache der Länder sein. Hier wurde sie jedoch einem
zentralistischen Runderlaß von 1936 und einer nachfolgenden entsprechenden
Vereinbarung der Länder (1954) untergeordnet.

2) Es kann, wie schon gesagt, nicht einer in sprachlichen Dingen unwissenden, einzelnen
Verwaltung überlassen werden, die Sprache zu manipulieren, erst recht nicht für
irgendeine Programmierung, die das gerade vermeiden kann.

3) Bemerkenswert ist auch leider, daß aus diesem Verwaltungszweig, dem die Sache seit
1954 bekannt ist, kein einziges Wort des Protestes oder der Gegenwehr gehört worden
ist. Es ist eben scheints, wie schon immer: Was von oben kommt, wird getan, im
übrigen das Maul gehalten.

4) Diese sprachliche Manipulation ist nicht die einzige, deshalb hat die Sache eine weitere
, grundsätzliche Seite. Es ist ziemlich allgemein bekannt, daß schon die Handwerksordnung
in der Fassung von 1965 Berufsbezeichnungen vorgeschrieben hat, die

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