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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
43.1981, Heft 2.1981
Seite: 185
(PDF, 36 MB)
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nähme in eine der Fakultäten berechtigte. Dieses Lehrinstitut scheint er besucht zu haben
.

Es ist in diesem Zusammenhang ganz interessant zu erwähnen, daß aus unserem Gebiet
eine ganze Reihe »Standespersonen« jener Zeit dieses reformierte Gymnasium als
Bildungsstätte gewählt haben. Als Absolventen dieser Schule sind an der Universität
Lausanne immatrikuliert worden: 1714 der Erbprinz von Baden-Durlach zusammen mit
einem jungen Grafen Leiningen, 1728 waren es die baden-durlachischen Prinzen Carl
August, Carl Wilhelm Eugen und Christoph, und 1744 folgte Carl Friedrich selbst,
schon als Markgraf bezeichnet, 16jährig und noch unter Vormundschaft, mit seinem
Bruder Wilhelm Ludwig, dem Rheingrafen Joh. Friedrich v. Solms und dem, offenbar
unebenbürtigen »Baron Charles de Rosenthal fils du prince regnant de Nassau-Weilburg«.

Auch ein Aufenthalt in Italien scheint zu Wallbrunns Ausbildung gehört zu haben,
denn er beherrschte nicht nur das Französische vollkommen in Schrift und vor allem in
der Rede, er war außerdem des Italienischen völlig mächtig. Nebenbei war er auch Soldat
, Obristleutnant, aber außer diesen »guten Studia« scheint er auch schon eine gute
Hand in der Praxis gezeigt zu haben. Jedenfalls waren nicht nur die Überlegungen des
Hofratscollegiums richtig, sondern auch die getroffene Wahl, wie sich ja bald zeigen
sollte.

Daß dieses Urteil auch schon die Meinung seiner Zeitgenossen war, belegt uns ein
Schriftstück gegen Ende von Wallbrunns Amtszeit. Auch er war nicht gefeit davor, Ärger
mit einigen Nachbarn zu bekommen. Die aber sprachen nicht französisch, auch
nicht elsässisch, sondern baseldytsch. Es kam soweit, daß Wallbrunn im Januar 1772 den
Markgrafen Carl Friedrich bat, ihn von seinem Amt zu entbinden, weil er mit einigen
Basler Bürgern ständigen Streit habe, »die ihn verfolgten«. Der Grund dieser Streitigkeiten
geht aus den Akten nicht hervor, man wird vermuten dürfen, daß Wallbrunn die Ansinnen
dieser Basler Bürger für unzumutbar hielt, daß er also nicht so wollte, wie diese es
gern gehabt hätten. Kaum merkten die Vögte der Gemeinden Wallbrunns Amtsmüdigkeit
und vielleicht auch deren Grund, taten sie sich schnell zusammen und schrieben an
den Markgrafen, er möge Wallbrunn im Amt belassen. Der Extractus aus dem Geheimen
Ratsprotocoll vom 10. Februar 1772 lautet:

»Sämmtliche Vorgesetzte des OberAmts Roetteln bitten Namens ihrer Gemeinden
submissest und inständigst in Supplicio vom 3ten curr., den Geheimen Rath
und Landvogt von Wallbrunn zu Lörrach dahin zu disponiren, daß er seine der-
mahlige Dienststelle nicht verlassen moege.«

Zu diesem Zeitpunkt war schon entschieden, daß Wallbrunn bleiben solle. Es wurde
aber beschlossen, die Bittschrift an Wallbrunn selbst zu schicken, mit der Anweisung,
allen Gemeinden bekannt zu geben, daß Serenissimus vorher schon aus eigenem Antrieb
ihrem Ansuchen zuvorgekommen seien. Das Schreiben, das der Markgraf aus diesem
Anlaß an v. Wallbrunn sandte, hat folgenden Wortlaut:

»Carl Fnderich, ...

Zu eben der Zeit, als Wir aus eurer berichtlichen Antwort vom 5ten curr. zu
vernehmen hatten, daß ihr Unseren Vorstellungen nachgegeben und euere fernere
Tage Unserem Dienste zu widmen gesonnen seyet, sind Wir von denen
sämmtlichen Vorgesezten des euch anvertrauten OberAmts Roetteln Namens
ihrer Gemeinden unterthänigst bittlich angegangen worden, euch von euerer
vorherigen Entschließung hinwiderum abzubringen.

Es hat Uns dieser redende Beweis von der besonderen Liebe und Achtung,
welche Unsere Unterthanen gegen euch und euere Verdienste hegen, eben so
sehr erfreuet, als er euch Vergnügen machen wird, und dieses veranlaßt Uns,
euch die Bittschrift deren Vorgesetzten zuzusenden, indem wir euch zugleich an-

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