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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
43.1981, Heft 2.1981
Seite: 252
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1981-02/0074
Bau des Kraftwerks Rheinfelden

Früh wurde erkannt, daß bei Rheinfelden die Voraussetzungen für eine Wasserkraftnutzung
im großen Maßstab günstig sind. Die durch den Rhein ziehenden Juraformationen
bilden die Stromschnellen »Im Gwild« und am »Höllhoke«. Die Ufer sind hoch, so
daß ein Aufstau ohne Dämme möglich ist, und das zu weitflächigen »Feldern« geöffnete
Tal begünstigt die Ansiedlung von Menschen und Fabriken.

Der erste, der diese Möglichkeit erkannte, war wohl der Ingenieur von Struwe, der im
Jahre 1871 in Rheinfelden die Badekur gebrauchte. Nach dem Vorbild der Moser'schen
Anlage am Rhein bei Schaffhausen, die bereits seit 1866 über eine Drahtseil-Transmission
etwa 500 m weit den benachbarten Fabriken und Werkstätten zu mechanischer Antriebskraft
verhalf (Abb. 1), hatte er die Idee, am Schweizer Ufer ein Kanalwerk zu bauen
und die mechanische Energie von über 10000 PS mittels Transmissionen rings umher,
selbst bis nach Basel zu verteilen. Hohe Pfeiler mit Seilscheiben und Drahtseilen hätten
sich dem Auge dargeboten.

Ein entsprechendes Baugesuch wurde eingereicht und 1873 traf auch die aargauische
Konzession ein, doch das Projekt konnte nicht ausgeführt werden, da niemand sein Geld
in dieses kühne - und wie es sich zeigte -, vom technischen Fortschritt bald überholt gewesene
Unternehmen stecken wollte.

In den nachfolgenden Jahren drang allmählich der Gedanke durch, in Rheinfelden
elektrische Energie zu gewinnen. Die Fortschritte im Bau von elektrischen Maschinen,
also der Generatoren, Motoren und Transformatoren sowie der aufkommende Bedarf an
elektrischem Strom, insbesondere der elektrochemischen Industrie, regten dazu an. So
wurde im Juli 1889 eine Vorbereitungsgesellschaft gegründet, in der sich die Unternehmen
Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft (AEG), Berlin, die Turbinenfabrik Escher,
Wyss, Zürich, die Maschinenfabrik Oerlikon und die Baufirma Zschokke & Co., Aa-
rau, zusammenfanden. Sie sollte das vorliegende Projekt des Obersten Zschokke technisch
und wirtschaftlich bis zur Baureife entwickeln und die dafür erforderlichen behördlichen
Bewilligungen beschaffen. Jenes Projekt sah anfänglich vor, das Gefälle vom
Beuggener See bis hinunter zur Rheinfelder Stadtbrücke zu nutzen. Bei Beuggen sollte
der Rhein durch ein Grundwehr gestaut werden und das Betriebswasser durch einen 2,5
km langen Kanal dem Maschinenhaus zufließen.

Beengt von der Absicht, den zu erzeugenden Gleichstrom der am badischen Ufer anzusiedelnden
Industrie mit geringen Verlusten, also auf kurzem Wege zuzuleiten, entstand
die eigenartige Idee, das Maschinenhaus unmittelbar an dieses Ufer anzulehnen.
Die konstruktive Folge war, daß der Oberwasserkanal mit dem zuströmenden Wasser
über den Unterwasserkanal, der das aus den Turbinen abfließende Wasser abführt, angeordnet
werden mußte. Der Boden des einen bildete gleichzeitig die Decke des anderen.
Uber 600 gußeiserne Säulen sollten die Betondecke, anfänglich sogar aus Holz geplant,
tragen. Ein 230 m langes Maschinenhaus zeigte 50 senkrecht angeordnete Jonval-Turbinen
. Zu zweien sollten sie über ein Zahnradgetriebe gekuppelt einen Gleichstrom-Generator
antreiben und insgesamt 16000 PS abgeben (Abb. 2).

Mit dem Projekt befaßten sich die Vertreter der beteiligten Uferstaaten erstmalig am
20.12.1889 in Rheinfelden. Da der Rhein zwischen Bodensee und Basel größtenteils die
Grenze zwischen der Schweiz und Deutschland bildet, haben beide Anlieger Anspruch
auf die Wasserkraft. Die Verwirklichung des Ausbauprojektes setzte daher voraus, daß
sich die Staaten im Sinne des Vertrages vom 10. Mai 1879 verständigten. Er besagt, daß
die Kraftnutzung entsprechend der eingestauten Uferlänge zwischen den beiden Staaten
aufgeteilt wird und Wasserbauten nur im gegenseitigen Einvernehmen zugelassen werden
.

Wer also am Hochrhein ein solches, auf der Grenze liegendes Kraftwerk gründen,
bauen und betreiben will, bedarf einer besonderen Wasserrechtskonzession oder Verleihung
jedes der beiden Uferstaaten. Wegen der verschiedenartigen Rechtsverhältnisse in

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