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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
43.1981, Heft 2.1981
Seite: 281
(PDF, 36 MB)
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ren. Andererseits kann der Läuterer viel verderben. Wind- und Gebläseführung richten
sich nach der Qualität der Masseln. Der Wind darf nicht zu tief am flüssigen Eisen geführt
werden, sonst verflaudert das Eisen. Wenn der untere Läuterboden zu wenig gekühlt
ist, setzt sich das Eisen daran ab. Wenn der Masselvorrat erschöpft ist und der
Hochofen steht, soll mit Rennfeuer gearbeitet werden, um das Hammerfeuer mit Luppen
zu versehen. Schwehl und Sendel vom Hammerfeuer sind in Vorrat zu nehmen.

Die Hammermeister sollen das Einheben und Wärmen der Luppen genau beobachten.
Das Eisen soll zu den gangbarsten Sorten geschmiedet werden: Waffen-Stäb, Hufeisen-
Stäb, Schinnagel-Stäb, Radschienen, Flammen, Scharen und Sägen. Unter den kleinen
Hämmern sollen die kleinen Schienen, Gättereisen, Flammen, Pfannenstiel und Torband
gemacht werden; unter den Zainhämmern der Braite und Kropperzain für die Nagelschmiede
. Unter den Blechhämmern wird das Stünz- und Schlosser-Blech geschmiedet
.

Die Hammerschmiede, die nach Zentner-Lohn arbeiten, pflegen oft die Hämmer
stark laufen und fehlschlagen zu lassen, um viel Zentner zu machen. Dadurch entstehen
Wölfe und völlig unverkäufliches Eisen, das die Kaufleute im Magazin stehen lassen.
Solches soll der Hüttenknecht bei Einwaage und Empfang aussondern. Der Hammerschmied
ist zu bestrafen...

Uber die Abeitsverhältnisse berichtet Glaser: Es wurden folgende Wochenlöhne bezahlt
:

1 Schmelzer ........................ 4 fl.

1 Ofenknecht ....................... 2 fl.

2 Aufsetzer......................... 3 fl. 20 kr (zusammen),

1 Schlackenschieber ................... 1 fl. 30

1 Faktor........................... 3 fl.

1 Hüttenknecht...................... 1 fl. 48

Die erforderlichen Laboranten und insbesondere der Läutermeister sollen von den eigenen
Untertanen genommen werden. Nach der Lehrzeit soll man sie einige Jahre auf
andere Hammerwerke wandern lassen, um andere Arbeitsweisen kennen zu lernen.
Nach der Wanderzeit sollen sie sich beim Bergrat melden »allwo ihnen dann vor andern
fortzuhelffen ist«. Auch Hammermeister sollen nach der Lehrzeit wandern. Sie sollen
»alle halbe Jahr Notification tun und bei Bedarf zurückgerufen werden«.

Damit gute Laboranten zu sparsamer Haushaltung angehalten werden, sollen sie
»zünfftig« und zu Bürgern gemacht werden und sich mit Haus und Garten versorgen.
Bei den monatlichen Zunfthaltungen soll umgefragt werden, wie der eine oder andere
sich bei seiner Arbeit erwiesen. Den Meistern soll von den Gesellen, und den Gesellen
von den Jungen der gebührende Respekt erwiesen werden. Grobheiten und Schmähungen
sollen in die Zunftladen abgestraft werden. Meister und Gesellen sollen wöchentlich
ein Gewisses von ihrem Lohn in die erwähnten Laden einlegen. Bei der Zunfthaltung
wird ein ehrlicher Trunk getan und aus der Lade bezahlt.

Die Bergherren pflegen jährlich vom Ertrag des Bergwerks eine gewisse Summe an Laboranten
und arme Leute zu zahlen. Auch den um Arbeit sich Bewerbenden soll eine
Zehrung auf den Weg gegeben werden. Wenn ein Laborant stirbt und Witwe und Waisen
hinterläßt, soll von der Zunft ein Pfleger verordnet werden, der die Söhne zur Berg-
Arbeit und die Töchter zu »fleißiger Dienung« anzuweisen hat.

Das 10) Kapitel handelt vom »Verschluß der Wahren«, also vom Verschleiß der Erzeugnisse
. Es ist unerwünscht, alle Gewölbe voll Eisen liegen zu haben. Bergrat und
Faktor sollen sich um den Absatz der Hammersorten bemühen. Die Laboranten sollen
redlich mindestens monatlich bezahlt und der Rest verrechnet werden. Es sei empfehlenswert
, in allen Städten Unterfaktoren zu haben, die die Eisenwaren verkaufen und
Alteisen aufkaufen. Wegen der Eisensorten ist eine Taxe zu publizieren. Nur Kohl- und
Erzfuhrleute dürfen auf den Werken selbst kaufen.

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