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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
43.1981, Heft 2.1981
Seite: 350
(PDF, 36 MB)
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Gottfried Keller, der wirklich ein Kenner des Volkes war und selbst die Revolution als
Student miterlebte, schreibt: »Hier« - und er meint damit Baden - »schreit alles nach
Hecker, wie der Hirsch nach einer Wasserquelle. Wenn er jetzt käme, würde die moralische
Wirkung so groß sein, daß das Volk in seinem Namen alle Hindernisse besiegen
würde.«

Ja, die Verehrung und der Nimbus, der sich um ihn rankte, zeigte sich nicht nur in den
Bildern, die in jeder Wohnung hingen, oder an den Köpfen der porzellanen Tabakspfeifen
und der Schnupftabaksdosen, die sein Bild mit dem berühmten Heckerhut tragen,
der zum Symbol der Opposition wurde, sie zeigt sich auch in den vielen Liedern, die -
trotz Verbot - überall gesungen wurden. Nur ein Vers aus einem Lied, dessen Gesang
mit Gefängnis geahndet wurde:

»Und wenn die Leute fragen:
Sagt, lebt der Hecker noch?
So sollt ihr ihnen sagen:
Ja, er lebt noch!
Er hängt an keinem Baume,
Er hängt an keinem Strick.
Er hängt am alten Traume
Der deutschen Republik!«

Zündholzschachteln mit seinem Bild wurden verkauft und zugleich von der Polizei
gesucht und die Händler bestraft. So geschah es u.a. in Todtnau i. Wiesental. Neben der
Verehrung, neben der Symbolisierung für das Wollen des Volkes wurde das Andenken
Friedrich Heckers verhöhnt und in Spottliedern verlacht. Im »Guckkastenlied vom großen
Hecker« wurde gehöhnt:

»Seht, da steht der große Hecker,
Eine Feder auf dem Hut,
Seht, da steht der Volkserwecker,
Lechzend nach Tyrannenblut:
Wasserstiefel, dicke Sohlen,
Säbel trägt er und Pistolen.«

Neben Liebe, Verehrung, Spott und Verachtung war es auch Furcht; Furcht des herrschenden
Systems vor einem Mann, der kaum 40jährig Throne zum Wanken brachte,
nach dem das großherzoglich badische Bezirksamt Lörrach seit dem 15. Mai 1848 steckbrieflich
wegen Hochverrats fahndete und den das Lörracher Amtsgericht am 7. September
1857 zu Schadenersatz verurteilte, um

»dem Großherzoglich Badischen Fiskus an Ersatz für Schaden, den er dem letzteren
durch die Anstiftung und Mitwirkung bei der Revolution vom April 1848
an Mehraufwand für Commandozulagen der Offiziere und Kriegsbeamten, Diäten
und Reisekosten, Entschädigung eines getöteten Pferdes und andern für Unterdrückung
des Aufstandes verursachten Kosten entstanden ist 102.626 Gulden
21 Kreuzer nebst Zinsen vom 7. Mai des Jahres in 4 Wochen bei Zwangsvermeidung
und die Kosten des Streites zu zahlen.«

Wie groß diese Furcht war, wurde deutlich, als Friedrich Hecker über ein Vierteljahrhundert
später wieder in seine deutsche Heimat kam. An allen Orten wurde er zwar jubelnd
begrüßt - wie Weech meint von den »unbelehrbaren Demokraten«, - doch überall
auch mißtrauisch überwacht von der Polizei.

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