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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
43.1981, Heft 2.1981
Seite: 373
(PDF, 36 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1981-02/0195
Johannes Gutenberg-Universität
Prof. Dr. Wolfgang Kleiber
65 Mainz

Kurzgutachten

Die Bezeichnung »Rebland«, »Reben«, »Rebberg« usw. ist am Oberrhein seit mindestens
600Jahren historisch gewachsenes sprachliches Erbe. Der Gesetzgeber muß sich seiner
Verantwortung vor der regionalen Kultur und ihrer Tradition bewußt bleiben und
darf nicht einfach, gegen den Willen der Betroffenen, zur Tagesordnung übergehen. Von
der Seite der Sprachwissenschaft betrachtet, käme die Ersetzung von »Rebland« u.a.
durch »Weingärten« fast einer Geschichtsfälschung gleich. Würde doch dadurch, auf obrigkeitlichem
Wege, eine Bezeichung gegen die Mundart eingeführt, welche diese vor 600
Jahren aufgegeben hatte. Da »Weingärten« (Wingert u. ä.) die Bezeichnung in den übrigen
deutschen Weinarealen ist, wo sie es auch bleiben sollte, verlöre das Alemannische
durch diesen Eingriff nicht nur ein Stück Geschichte sondern auch seiner Eigenart.

W. Kleiber

Im letzten Heft ist versehentlich das 'Kurzgutachten' von Herrn Prof. Dr. Kleiber ohne Absender
und Unterschrift gebracht worden. Ein Gutachten ohne Angabe des Autors ist natürlich sinnlos.
Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen und dem heutigen Text zu entnehmen, wer Absender
und Autor ist.

Berichtigung zum Aufsatz:

Erhard Richter: Archäologische Denkmäler und Funde auf der Gemarkung Grenzach-

Wyhlen (Heft 1, 1981)
S. 67, Zeile 13 muß es heißen:

»Auf Grund dieser erst 1977 veröffentlichten Ergebnisse müssen wir heute die Tierknochen
in die Würmeiszeit datieren, und nicht in die Rißeiszeit.«

Berichtigung
für Das Markgräflerland Heft 1/1981, Seite 151

Einige Daten der Tafel 2 (Pfarrerfamilie Schmitthenner) sind zu berichtigen:
Margarethe Gleser: fMappach 3.12.1661 (im Original: xbris = decembris).
Hans Lucas Stocker: fMappach 21.2.1662.
Johann Georg Heckel, Pfarrer: + Mappach 15.2.1670.

Mitgeteilt von Pf arrer Helmut Fehse, Egringen

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